München, 17.01.2012

Fehlerhafte Brustimplantate: Welche Kosten übernimmt die SBK?

Derzeit stehen Silikon-Brustimplantate u.a. der französischen Firma PIP in den Medien in der Diskussion. Bei den Implantaten können sich Risse bilden, die eventuell zum Austritt des verwendeten Industriesilikons führen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) empfiehlt daher, dass die betroffenen Implantate als Vorsichtsmaßnahme entfernt werden sollten.

Muss eine Silikoneinlage entfernt werden, wie dringend ist diese OP und wer übernimmt die Kosten? Die SBK hat hier alle wichtigen Tipps und Informationen zusammengefasst.

SBK-Kundinnen, die aus rein medizinischen Hintergründen Implantate tragen, zum Beispiel nach einer Brustentfernung wegen Krebs, rät die SBK, mit dem Arzt zu besprechen, um welches Implantat es sich handelt und ob eine gesundheitliche Gefahr besteht. Muss das Implantat entfernt werden, übernimmt die SBK erneut die vollen Kosten für die Entfernung des Silikons und für den erneuten Aufbau der Brust z.B. durch Silikonkissen. Sollte Ihr Arzt eine Operation empfehlen, wenden Sie sich vorab auch an Ihren SBK-Kundenberater.

Frauen, die Silikonkissen nach ästhetischen und kosmetischen Operationen tragen, hatten diese OP ohne medizinischen Hintergrund vornehmen lassen und daher die Kosten selbst getragen. Da nun aber vom Implantat eine Gesundheitsgefahr ausgeht, steht die SBK ihren Versicherten zur Seite und leistet für diese Operation. Der Gesetzgeber schreibt jedoch vor, dass „die Krankenkasse die Versicherten in angemessener Höhe an den Kosten zu beteiligen hat“. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen hat hier eine Beteiligung der Versicherten von 50 Prozent vorgeschlagen. Diese Regelung wird die SBK grundsätzlich so übernehmen.

So gehen Sie am besten vor:

  • Sprechen Sie mit Ihrem Arzt darüber, ob Sie eine eventuell fehlerhafte Silikoneinlage tragen, ob und wann eine Operation notwendig ist und welche Kosten anfallen.
  • Informieren Sie dann Ihren SBK-Kundenberater und klären Sie das weitere Vorgehen.
  • Die SBK wird für die die Entfernung der Silikonkissen zunächst die Kosten der OP in vollem Umfang begleichen.
  • Im Anschluss klärt die SBK mit Ihnen, in welcher Höhe Kosten auf Sie zu kommen.

Wünschen Sie bei der OP zugleich ein neues Implantat oder eine andere Form der ästhetischen Brustkorrektur, darf sich die SBK jedoch an diesem Teil der OP nicht beteiligen - es handelt sich dann erneut um eine „Schönheits-OP“. Die Kosten dafür müssen Sie, wie bei der ursprünglichen OP, selbst tragen.

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