Immer aktuell.

Beitragssätze zur Sozialversicherung 2010.

 

Seit 1. Juli 2009 gilt der einheitliche, allgemeine Beitragssatz von 14,9 Prozent für alle Krankenkassen. Diesen und alle anderen wichtigen Beitragssätze von A wie Arbeitslosenversicherung bis U wie Umlageversicherung finden Sie hier.

 

KrankenversicherungBeitragssätze          

Bundeseinheitlicher Beitragssatz "Allgemein"

14,9 %

Bundeseinheitlicher Beitragssatz "Ermäßigt"

14,3 %
Versorgungsbezieher14,9 %
Pauschale Beiträge für geringfügig Beschäftigte*13,0 %
*Bitte über die Minijobzentale der Bundesknappschaft abrechnen!

zum Seitenanfang

 

UmlageversicherungBeitragssätze

U1 - Basistarif          

(Erstattung   50 %) 1,35 %
U1 - Premiumtarif  (Erstattung   70 %)2,20 %

U2                       

(Erstattung 100 %)

0,21 %

 

zum Seitenanfang

 

PflegeversicherungBeitragssätze          

Für Eltern

1,95 %

Für Kinderlose bis 23. Lebensjahr

1,95 %

Für Kinderlose ab 23. Lebensjahr                        

2,20 %

zum Seitenanfang

 

RentenversicherungBeitragssätze
Beitragssatz19,9 %

Pauschale Beiträge für geringfügig Beschäftigte*

15,0 %

*Bitte über die Minijobzentale der Bundesknappschaft abrechnen!

zum Seitenanfang

 

Arbeitslosenversicherung2,8 %

zum Seitenanfang

 

Insolvenzgeldumlage0,41 %

zum Seitenanfang

 

Monatlicher Höchstbeitrag für freiwillig Versicherte

Krankenversicherung (inkl. bisherigem Sonderbeitrag)
GesamtbeitragArbeitgeber-Zuschuss
Allgemein  558,75 € 262,50 €
Monatlicher Höchstbeitrag für freiwillig Versicherte Pflegeversicherung
Für Eltern   73,13 €  36,56 €

Für Kinderlose bis 23. Lebensjahr

   73,13 €  36,56 €
Für Kinderlose ab 23. Lebensjahr   82,50 €  36,56 €
Arbeitgeberzuschuss in Sachsen  17,81 €

 

zum Seitenanfang

 

Weiterführende Informationen finden Sie hier:

 

SBK Arbeitgebertelefon

  0800 0 725 725 9999*
* gebührenfrei innerhalb Deutschlands

  Rückrufservice

  Kontakformular

Geschäftsstelle suchen

Lob & Tadel Telefon

 0800 0 725 725 900 0*
* gebührenfrei innerhalb Deutschlands

  Lob & Tadel mitteilen