Betriebsprüfung von Finanzamt und Rentenversicherung.

Jetzt zeitgleich möglich.

Sicher ist Ihnen als Arbeitgeber folgende Situation bekannt:
Die Lohnsteueraußenprüfung wurde bei Ihnen durchgeführt und die Betriebsprüfer der Rentenversicherung werten den Bescheid aus. Dabei stellen Sie fest, dass sich aus dem Bescheid vom Finanzamt auch Nachforderungen in der Sozialversicherung ergeben. Möglicherweise berechnen Ihnen die Betriebsprüfer der Rentenversicherung sogar Säumniszuschläge. Sie als Arbeitgeber haben die Pflicht, den Bescheid vom Finanzamt auch beitragsrechtlich zu prüfen. Und dies wiederholt sich in der Regel alle vier Jahre.

Seit dem 1. Januar 2010 haben Sie die Möglichkeit, beide Prüfungen gleichzeitig durchführen zu lassen.


Hierbei bieten sich für Sie viele Vorteile:

  • Fragen von den Prüfern müssen nicht doppelt beantwortet werden
  • Für Sie entsteht durch die Zusammenlegung der Prüfungen eine Zeitersparnis
  • Arbeitsplätze und Arbeitsmittel werden durch die Prüfer nur einmal belegt

Wie können Sie von dieser Neuregelung profitieren?
Wenn sich ein Prüfdienst bei Ihnen ankündigt, sollten Sie drei Monate vor dem Termin beantragen, dass eine gemeinsame Prüfung beider Behörden durchgeführt wird. Diesen Antrag schicken Sie formlos an das Betriebsstättenfinanzamt. Ein einheitliches Antragsformular wird derzeit noch von der Finanzverwaltung entwickelt.
Ein Rechtsanspruch auf eine gemeinsame Prüfung entsteht dadurch allerdings nicht. Vielmehr entscheidet das Finanzamt im Rahmen seines Ermessens, ob die Prüfung gemeinsam durchgeführt wird. Wird dem Antrag stattgegeben, klärt das Finanzamt die Details mit der Deutschen Rentenversicherung ab.

Das Steuer- und Sozialgeheimnis wird aber weiterhin beachtet, da trotz einer gemeinsamen Prüfung die Verwaltungszweige inhaltlich getrennt bleiben. Es kommen sowohl Prüfer der Finanzverwaltung als auch der Rentenversicherung zu Ihnen.

Übrigens: Der Rentenversicherungsträger führt seit 2010 nun auch die Betriebsprüfung für die Unfallversicherungsträger rückwirkend ab dem Jahr 2009 durch. Für den Zeitraum 2005 bis 2008 erfolgt die Prüfung noch durch die Berufsgenossenschaften selbst.