Höhere Umlageerstattung im Premiumtarif.

Nutzen Sie die Vorteile.

Die SBK bietet allen Arbeitgebern, die zur Teilnahme an der U1 verpflichtet sind zwei preis- und leistungsstarke Tarife an:

  • Premiumtarif
    Ihnen werden 70 % Ihrer Aufwendungen erstattet. Der Beitragssatz beträgt 2,20 %.
  • Basistarif
    Ihnen werden 50 % Ihrer Aufwendungen erstattet. Der Beitragssatz beträgt 1,35 %.

Je nach Wahl des Umlagetarifes erstatten wir Ihnen 70 % bzw. 50 % des fortgezahlten Bruttoarbeitsentgelts - maximal bis zur Höhe der kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung.

In Zahlen bedeutet das:  

Kalendertägliche Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung (Bruttoarbeitsentgelt)

Erstattung 70 %(Premiumtarif)

Erstattung 50 %(Basistarif)

183,33 € (alte Bundesländer)

128,33 €

91,67 €

155,00 € (neue Bundesländer)

108,50 €

77,50 €

 

Möchten auch Sie sich den Vorteil einer höheren Erstattung sichern? Dann füllen Sie doch einfach diese Wahlerklärung aus.

Bitte beachten Sie, dass für den Wechsel in den Premiumtarif eine Ausschlussfrist gilt. Das heißt, Sie müssen die SBK bis zum 31.01.2011 schriftlich informieren um den Premiumtarif ab 01.01.2011 zu nutzen.
 
Ihre Wahl gilt mindestens ein Kalenderjahr und verlängert sich automatisch um weitere zwölf  Monate, wenn Sie nicht bis zum 31. Januar des Folgejahres einen anderen Tarif wählen.

Weitere und umfangreiche Informationen zur Umlageversicherung erhalten Sie hier