Kein Zusatzbeitrag.

Für Ihre SBK-versicherten Mitarbeiter.

Hatte die SBK 2009 als eine der ersten Krankenkassen verbindlich angekündigt, ohne Zusatzbeiträge ins Jahr 2010 zu starten, plant sie nun über das ganze Jahr 2010 hinweg ohne Zusatzbeiträge ihrer Versicherten auszukommen. Die SBK hat dem Bundesversicherungsamt bereits einen entsprechenden Haushaltsplanentwurf zur Genehmigung vorgelegt. Zudem hat der Vorstand der SBK dem Verwaltungsrat ein Budget ohne Zusatzbeiträge vorgeschlagen. Das Gremium wird noch in diesem Monat darüber entscheiden.

Die Möglichkeit, Zusatzbeiträge zu erheben, gibt es seit der Einführung des Gesundheitsfonds zum 1. Januar 2009. Seitdem werden alle eingezahlten Beiträge in einem gemeinsamen Topf, dem Gesundheitsfonds, gesammelt und an die Krankenkassen ausgezahlt. Jede Kasse bekommt dabei pro Versichertem eine pauschale Zuweisung nach Alter und Geschlecht sowie Zuschläge für bestimmte, fest definierte Krankheiten. Falls Krankenkassen mit den damit zur Verfügung stehenden Mitteln nicht auskommen, sind sie verpflichtet, einen Zusatzbeitrag zu erheben. Diesen muss der Versicherte alleine tragen. Die Arbeitgeber werden an diesem Zusatzbeitrag nicht beteiligt.

Jedes Mitglied, dessen Krankenkasse einen Zusatzbeitrag einführt oder erhöht, hat ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigung wird zum Ende des übernächsten Monats nach dem Monat der Kündigung wirksam (z.B. Kündigungseingang am 20. Februar 2010: Ende der Versicherung am 30. April 2010). Hierzu genügt es, der „alten“ Krankenkasse eine schriftliche Kündigung zuzusenden und bis zum Eintritt der Kündigung die Mitgliedsbescheinigung der „neuen“ Krankenkasse beim Arbeitgeber vorzulegen.