ELENA-Verfahren.

Seit 1. Januar 2010 für alle Arbeitgeber Pflicht.

Seit dem 2. April 2009 gilt das Gesetz über den ELektronischen EntgeltNAchweis (kurz: ELENA). Es regelt den Nachweis von Beschäftigungszeiten und Arbeitsentgelten für die Beantragung von Sozialleistungen neu und stellt einen weiteren wichtigen Schritt zur Senkung der Bürokratiekosten dar.

Das Gesetz sieht vor, dass Sie als Arbeitgeber die Entgeltdaten Ihrer Beschäftigten ab dem 1. Januar 2010 monatlich verschlüsselt an eine zentrale Speicherstelle übertragen, wo sie unter einem Pseudonym gespeichert werden.

Doch kaum ist das Gesetz in Kraft getreten, regt sich auch schon massive Kritik hinsichtlich des Datenschutzes. Datenschützer und Gewerkschaften befürchten einen Missbrauch sensibler Informationen und wollen sämtliche rechtliche Schritte prüfen.

Die zu erfassenden Daten sollen nun schnellstmöglich auf ihre Notwendigkeit geprüft werden, kündigte Arbeitsministerin Ursula von der Leyen an. Dies geschieht in einem Beirat, der aus Vertretern von Arbeitgebern, Gewerkschaften und Datenschützern zusammengesetzt ist. Erste Ergebnisse sollen noch im Januar vorliegen.

Was? Wie? Wo? Alles, was Sie zu ELENA wissen müssen, haben wir ausführlich hier für Sie zusammengestellt.

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