Kurzarbeitergeld.

Neuerungen ab 2010.

Auch beim Thema Kurzarbeitergeld gibt es wichtige Änderungen seit 1. Januar 2010. So beträgt die Höchstdauer der Förderung 2010 nur noch 18 Monate. 2009 betrug die Dauer noch 24 Monate.

Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt sieht die Wirtschaftskrise trotz der nach wie vor stabilen Arbeitsmarkt-Entwicklung noch nicht überwunden. In seiner im Dezember 2009 in Berlin veröffentlichten Stellungnahme heißt es: "2010 wird ein sehr schwieriges Jahr für den Arbeitsmarkt. Deshalb war die schnelle Entscheidung der Bundesregierung richtig, auch für in 2010 beginnende Kurzarbeit erleichterte Bedingungen vorzusehen.“

Begann die Kurzarbeit noch in 2009, gilt die Anspruchsdauer von 24 Monaten.

Beginnt die Kurzarbeit 2010, ist die Anspruchdauer auf 18 Monate verkürzt.

Die Erstattung des Arbeitgeberanteils aus den Sozialversicherungsbeiträgen (SV-Beiträge) gilt für 2010 unverändert. Demnach erhalten die Arbeitgeber in den ersten sechs Monaten die Hälfte der SV-Beiträge erstattet, danach erstattet die Bundesagentur für Arbeit die vollen Beiträge.

Unter bestimmten Bedingungen wie etwa bei Qualifizierungsmaßnahmen kann die Bundesagentur bereits für die ersten sechs Monate die gesamten SV-Beiträge übernehmen.

Laut Bundesarbeitsministerium wird die Arbeitsmarkt-Entwicklung im Jahr 2010 beobachtet, um dann gegebenenfalls über eine Verlängerung der Erstattungsregelung entscheiden zu können. Die reguläre Höchstdauer des Kurzarbeitergeldbezuges liegt bei sechs Monaten.

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