Seit 1. Januar 2010 besteht für Sie als Arbeitgeber die Möglichkeit, Ihre Erstattungsanträge aus der Umlageversicherung maschinell zu übermitteln. So können Sie noch schneller und effizienter arbeiten.
Die Teilnahme an diesem Verfahren ist zunächst noch optional, wird aber ab dem 1. Januar 2011 verpflichtend. Spätestens dann werden Entgeltabrechnungsprogramme und Ausfüllhilfen (wie z. B. sv.net) den neuen Datensatz „Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen“ DSER zur Verfügung stellen können. Das Verfahren ist möglich für die Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen bei Arbeitsunfähigkeit sowie Mutterschaft und Beschäftigungsverbot.
Wenn Sie diese Möglichkeit bereits jetzt nutzen möchten, kontaktieren Sie bitte den Softwareanbieter Ihres Abrechnungsprogramms und fragen, ob die Möglichkeit der maschinellen Übermittlung schon besteht. Sollten Sie mit sv.net arbeiten, können Sie ab der Version 10.1 Ihre Erstattungsanträge maschinell übertragen. Diese Version steht voraussichtlich ab 31. März 2010 zur Verfügung.
Die Daten werden (wie bereits die Beitragsnachweise und Meldungen) an den BKK Bundesverband in Essen übertragen (Betriebsnummer 35382142) und von dort an die zuständige Krankenkasse übermittelt.
Eine gesonderte Zulassung für die Übermittlung ist nicht erforderlich.