Kurzarbeitergeld geht in die Verlängerung.

Erstattung der SV-Beiträge bis März 2012 möglich.

Gute Nachrichten: Die deutsche Wirtschaft erholt sich und Kurzarbeit wird weniger genutzt. Falls Ihr Betrieb aber erst mit zeitlicher Verzögerung vor einer wirtschaftlichen Herausforderung stehen sollte,  können Sie von den verbesserten Rahmenbedingungen im Kurzarbeitergeld über das Jahr 2010 hinaus profitieren. So sieht es ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor. Der Vorteil: Sie als Arbeitgeber vermindern Ihren Lohnaufwand und die Arbeitnehmer sind vor starken Lohnverlusten geschützt. Selbst wenn nur einzelne, organisatorisch abgrenzbare Betriebsteile kurzarbeiten, können Sie die Leistungen beantragen.

 

Die Sonderreglungen für Kurzarbeitergeld sollen laut dem Gesetzentwurf bis zum 31. März 2012 verlängert werden.

 

Erleichterte Voraussetzungen.

Das müssen Sie wissen.

Die erleichterten Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld sehen folgendes vor:

Der erforderliche „erhebliche Arbeitsausfall“ liegt auch dann vor, wenn im jeweiligen Kalendermonat weniger als ein Drittel der Arbeitnehmer von einem Entgeltausfall betroffen ist, der mehr als zehn Prozent ihres monatlichen Entgelts ausmacht. Es entfällt die Bedingung, dass mindestens ein Drittel der Belegschaft von dem Entgeltausfall betroffen sein muss.

Um die Planungssicherheit für Arbeitgeber zu erhöhen, wird die Beibehaltung der Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld von 18 Monaten angestrebt.

Die Arbeitsagenturen erstatten ab dem siebten Monat des Bezugs von Kurzarbeitergeld die vollen Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie auf die Kurzarbeit entfallen. Für die ersten sechs Monate werden die Beiträge zur Hälfte von den Arbeitsagenturen getragen.

Das Antragsverfahren erfordert im ersten Schritt eine Anzeige des Arbeitsausfalls bei der Arbeitsagentur vor Ort. Nach einer kurzfristigen Entscheidung errechnen und verauslagen Sie das Kurzarbeitergeld und reichen anschließend die entsprechenden Erstattungsanträge ein.

Hinweis: Kurzarbeitergeld kann uneingeschränkt auch für Leiharbeitnehmer beantragt werden.