Rechtssicherheit bei Mini-Jobs.

Das müssen Sie wissen.

Mini-Jobs sind nicht nur bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern beliebt, sondern werden auch von Betriebsprüfern gern reklamiert. Die Beurteilung der Sozialversicherungspflicht ist nicht immer einfach. Dabei lassen sich Ärger und Kosten vermeiden, wenn schon zu Beginn des Mini-Jobs auf vollständige Unterlagen geachtet wird.

 

Erklärungen schaffen Klarheit.

Informationen vom Mitarbeiter einholen.

Sie als Arbeitgeber dürfen vom Arbeitnehmer alle zur Beurteilung der Versicherungspflicht erforderlichen Angaben fordern. Das schließt auch die Vorlage entsprechender Papiere und die Information über eventuelle Vorbeschäftigungen oder aktuelle weitere Beschäftigungen bei anderen Arbeitgebern ein. Eine entsprechende schriftliche Erklärung des Mini-Jobbers – ggf. mit dem Inhalt, dass keine Vorbeschäftigungen und/oder aktuell weitere Beschäftigungen ausgeübt werden – schafft hier Klarheit.

Noch besser: Lassen Sie den Arbeitnehmer mit dieser Erklärung gleichzeitig bestätigen, dass er Ihnen zukünftig die Aufnahme weiterer Beschäftigungen anzuzeigen hat.

Wird etwa infolge der Zusammenrechnung mehrerer geringfügiger Beschäftigungen bei einer Betriebsprüfung Versicherungspflicht festgestellt, beginnt die Versicherungspflicht grundsätzlich erst mit dem Tage der Bekanntgabe dieser Feststellung. Haben Sie jedoch vorsätzlich oder grob fahrlässig den Sachverhalt nicht aufgeklärt, tritt die Versicherungspflicht – und damit Nachzahlungen – rückwirkend ein!

 

Auf der sicheren Seite.

Vollständige Entgeltunterlagen.

Schon heute besteht zwar grundsätzlich die Verpflichtung, die maßgebenden Angaben über den Beschäftigten zu den Entgeltunterlagen zu nehmen. Geplant ist aber, die genannten Erklärungen künftig über die Beitragsverfahrensordnung sogar verbindlich vorzuschreiben. Es spricht nichts dagegen, bereits bei Beginn von Mini-Jobs entsprechend vorzugehen und die Unterlagen anzufordern. So können Streitigkeiten im Falle von unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Arbeitnehmers leicht vermieden werden.