Bislang wurden Ihnen die für Ihre Beschäftigten neu vergebenen Rentenversicherungsnummern von den zuständigen Krankenkassen per Brief auf dem Postweg mitgeteilt.
Seit 01.06.2010 erhalten Sie diese unmittelbar vom Rentenversicherungsträger im Rahmen des maschinellen Meldeverfahrens als Datei per Datenübertragung. Diese Dateien sind verschlüsselt und können mit Hilfe Ihres Entgeltabrechnungsprogramms entschlüsselt und entsprechend weiter verarbeitet werden.
Bei Fragen zum Ablauf wenden Sie sich bitte an ihren Softwareanbieter.