Wir erheben 2010 keinen Zusatzbeitrag – bereits im letzten Newsletter haben wir darüber berichtet, dass wir unseren Haushalt ohne Zusatzbeitrag planen. Nun ist es beschlossen. Aber wir können unseren Mitgliedern noch mehr bieten.
Und das spricht für uns:
Hier erfahren Sie mehr.
Das können Sie Ihren Mitarbeitern raten
Jedes Mitglied, dessen Krankenkasse einen Zusatzbeitrag einführt oder erhöht, hat ein Sonderkündigungsrecht. Auf dieses Sonderkündigungsrecht muss die Krankenkasse ihre Mitglieder spätestens einen Monat vor der erstmaligen Fälligkeit des (erhöhten) Zusatzbeitrags hinweisen. Der Versicherte kann innerhalb dieser Frist seine Krankenkasse wechseln. Die Kündigung wird zum Ende des übernächsten Monats nach dem Monat der Kündigung wirksam.
Beispiel:
Kündigungseingang am 20.3.2010 Ende der Versicherung am 31.05.2010
Es genügt, der „alten“ Krankenkasse eine schriftliche Kündigung zuzusenden und bis zum Eintritt der Kündigung die Mitgliedsbescheinigung der „neuen“ Krankenkasse beim Arbeitgeber vorzulegen.
Achtung: Wenn die Mitgliedschaft aufgrund des Zusatzbeitrages gekündigt wird, muss der Versicherte zudem für die restliche Mitgliedschaftszeit den (neuen) Zusatzbeitrag nicht zahlen. Daher sollte im formlosen Kündigungsschreiben der Kündigungsgrund ausdrücklich genannt und auf die Verweigerung der Zahlung des Zusatzbeitrags nach §§ 242 und 175 Absatz 4 SGB V verwiesen werden.
Machen Sie es Ihren Mitarbeitern noch einfacher:
Mit unseren Vorlagen zur Kündigung und Beitrittserklärung.