Sonderkündigungsrecht bei Zusatzbeitrag.

Ratschläge für Ihre Mitarbeiter.

Wir erheben 2010 keinen Zusatzbeitrag – bereits im letzten Newsletter haben wir darüber berichtet, dass wir unseren Haushalt ohne Zusatzbeitrag planen. Nun ist es beschlossen. Aber wir können unseren Mitgliedern noch mehr bieten.

Und das spricht für uns:

  • Breites Leistungsangebot - kontinuierlich verbessert
  • Persönliche Betreuung - maßgeschneiderte Lösungen für unsere Versicherten
  • Doktors Liebling - von Ärzten bevorzugt und weiterempfohlen
  • Ausgezeichnet - regelmäßige Bestnoten bei unabhängigen Tests

Hier erfahren Sie mehr.

 

Das können Sie Ihren Mitarbeitern raten
Jedes Mitglied, dessen Krankenkasse einen Zusatzbeitrag einführt oder erhöht, hat ein Sonderkündigungsrecht. Auf dieses Sonderkündigungsrecht muss die Krankenkasse ihre Mitglieder spätestens einen Monat vor der erstmaligen Fälligkeit des (erhöhten) Zusatzbeitrags hinweisen. Der Versicherte kann innerhalb dieser Frist seine Krankenkasse wechseln. Die Kündigung wird zum Ende des übernächsten Monats nach dem Monat der Kündigung wirksam.


Beispiel:
Kündigungseingang am 20.3.2010          Ende der Versicherung am 31.05.2010


Es genügt, der „alten“ Krankenkasse eine schriftliche Kündigung zuzusenden und bis zum Eintritt der Kündigung die Mitgliedsbescheinigung der „neuen“ Krankenkasse beim Arbeitgeber vorzulegen.

 

Achtung: Wenn die Mitgliedschaft aufgrund des Zusatzbeitrages gekündigt wird, muss der Versicherte zudem für die restliche Mitgliedschaftszeit den (neuen) Zusatzbeitrag nicht zahlen. Daher sollte im formlosen Kündigungsschreiben der Kündigungsgrund ausdrücklich genannt und auf die Verweigerung der Zahlung des Zusatzbeitrags nach §§ 242 und 175 Absatz 4 SGB V verwiesen werden.

 

Machen Sie es Ihren Mitarbeitern noch einfacher:
Mit unseren Vorlagen zur Kündigung und Beitrittserklärung