Zentrale Weiterleitungsstellen ab 2011.
Das Aus bereits vor dem Start.
Derzeit kann man es noch schwarz auf weiß im Gesetz - unter § 28f Absatz 4 Sozialgesetzbuch IV – nachlesen. Für Sozialversicherungsbeiträge, Beitragsnachweise und Meldungen sollte es ab 2011 eine zentrale Weiterleitungsstelle geben.
Dieses Vorhaben steht nun auf der Kippe und soll wieder aus dem Gesetz gestrichen werden.
Auf den ersten Blick von Seiten der Arbeitgeber unerklärlich. Sollte die neue Weiterleitungsstelle doch viele Vorteile bringen. Doch ist das tatsächlich so?
Wir haben uns der Frage gestellt und für Sie die Fakten zusammengetragen:
- Nach einer Umfrage des BKK-Bundesverbandes unter knapp 1.500 Arbeitgebern und Steuerberatern sehen circa 60 % der Befragten keine Vorteile hinsichtlich einer einfacheren Abwicklung oder einer Bündelung von Ansprechpartnern. So bleibt beispielsweise weiterhin die Krankenkasse Ihres Arbeitnehmers Ansprechpartner zur Beurteilung der Versicherungs– und Beitragspflicht.
- Durch die Einführung eines einheitlichen Beitragssatzes seit 2009 wurde die vermeintliche Belastung der Arbeitgeber durch die Führung der Krankenkassen-Stammdaten hinfällig.
- Aufgrund Einführung der elektronischen Übermittlung von Beitragsnachweisen und Meldungen seit 2006 ist das Entlastungspotential an dieser Stelle ausgeschöpft.
- Bei der Annahme der Meldungen und Beitragsnachweise zeigt sich heute, dass das Verhältnis zwischen der Zahl der Datenlieferanten und der Zahl der zu beliefernden Betriebskrankenkassen in vertretbaren Relationen zueinander steht. Ein Optimierungsbedarf sowie Entlastungsnotwendigkeiten konnten nicht dokumentiert werden.
- Die Kosten zur Errichtung einer zentralen Weiterleitungsstelle werden letztendlich aus den Beitragseinnahmen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziert.
Somit ist die Begründung für die zentralen Weiterleitungsstellen inzwischen weitgehend entfallen.
Zurzeit wird im Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein Gesetzentwurf für ein weiteres SGB-IV-Änderungsgesetz erarbeitet. Darin ist die ersatzlose Streichung der zentralen Weiterleitungsstellen vorgesehen. Das bedeutet für die Zukunft: Es wird höchstwahrscheinlich keine solchen zentralen Weiterleitungsstellen geben.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass es sich um Informationen handelt, die den Stand im März 2010 wiedergeben. Aktuelle Informationen hierzu finden Sie hier.