Betriebsarzt.

Informationen rund um den Betriebsarzt.

Per Gesetz ist jedes Unternehmen ab einem Mitarbeiter verpflichtet, einen frei praktizierenden oder fest angestellten Arzt für Untersuchungen und medizinische Beratung zur Verfügung zu stellen. Zu seinen Aufgaben zählen die Beratung und Unterstützung des Arbeitgebers in Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung.

Kleine Betriebe arbeiten oft mit einem externen Betriebsarzt zusammen. In größeren Unternehmen und Betrieben mit mehreren Tausend Mitarbeitern finden sich sogar betriebsärztliche Abteilungen, die mit dem notwendigen Inventar an Untersuchungsgeräten ausgestattet sind. Dadurch können sie zusätzliche Aufgaben, wie die eines Notarztes, übernehmen.

 

Aufgaben eines Betriebsarztes.

Wie sieht das Tätigkeitsfeld aus?

Ein Betriebsarzt beschäftigt sich vor allem mit Ergonomieberatung, Schichtrhythmen und Gefahrstoffmanagement und spricht daraufhin Empfehlungen für Sie als Arbeitgeber aus. Die Umsetzung seiner Vorschläge liegt in Ihrem Ermessen und Ihrer Verantwortung.

Aufgabe der Betriebsärzte ist die Förderung und Erhaltung der Gesundheit sowie der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeiter. Ein Betriebsarzt ist auch bei Wiedereingliederungs-maßnahmen, in enger Zusammenarbeit mit der SBK, eingebunden.

Ziel der Arbeit eines Betriebsarztes ist es u. a.

  • die Arbeitsfähigkeit zu erhalten und Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Erkrankungen zu vermeiden
  • die gesundheitliche Vorsorge zu unterstützen
  • Hilfe bei der Rehabilitation zu geben
  • mit den Hausärzten zusammen zu arbeiten
  • persönliche Beratung zu geben

Der Betriebsarzt ist allerdings nicht für die Erstellung oder Überprüfung von Krankheitsmeldungen zuständig. Auch die Verschreibung von Medikamenten fällt nicht in seinen Aufgabenbereich. 

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Betriebsarzt und Schweigepflicht?

Gilt sie auch hier?

Bei den betriebsärztlichen Untersuchungen fallen besonders sensible und schutzwürdige Daten über die Mitarbeiter an. Hierbei ist zu beachten, dass auch der Betriebsarzt der ärztlichen Schweigepflicht unterliegt.

Der Arbeitgeber darf daher nicht verlangen, Auskunft über die Art und den Verlauf einer Krankheit zu bekommen. Er erhält nur Auskunft, inwieweit der Beschäftigte für eine Tätigkeit geeignet ist.

Nähere Informationen und Hilfe bei der Suche nach einem geeigneten Betriebsarzt finden Sie u. a. auf der Internetseite vom Verband  Deutscher Betriebs- und Werksärzte e.V. unter www.vdbw.de.

Eine gute Beziehung zwischen Arzt und Patient wird immer wichtiger für einen bestmöglichen Behandlungserfolg. In den SBK Themenwochen erfahren Sie, wie Sie sich Ihrem Arzt besser mitteilen, Ihren Arzt besser verstehen und gemeinsam mit ihm die richtigen Entscheidungen treffen können. Wir unterstützen Sie dabei mit guten Tipps und konkreten Angeboten. Mehr unter www.sbk.org/meinarzt.