Krankenversicherungsbeiträge bei unwiderruflicher Freistellung.

Das müssen Sie beachten.

Wenn Sie sich von einem Ihrer Arbeitnehmer im gegenseitigen Einvernehmen trennen, wird unter Umständen ein Aufhebungsvertrag geschlossen. Dieser beinhaltet oftmals eine unwiderrufliche Freistellung von der Arbeit für den Arbeitnehmer.

Wie das Bundessozialgericht festgestellt hat, bleibt auch bei der unwiderruflichen Freistellung das Arbeitsverhältnis bis zum tatsächlichen Ende bestehen. Seit dem 01.07.2009 haben Sie somit weiterhin Sozialversicherungsbeiträge und Meldungen an die Krankenkasse abzugeben.

Allerdings gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung eine Besonderheit:
Da ein Krankengeldanspruch durch die unwiderrufliche Freistellung für den Arbeitnehmer faktisch nicht besteht, ist in der Krankenversicherung nur der ermäßigte Beitrag zu zahlen.

Es muss also ein Beitragsgruppenwechsel ab dem Zeitpunkt der Freistellung gemeldet werden.

Beachten Sie, dass auch für die Berechnung des Beitragszuschusses für freiwillig versicherte Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung und bei privat Versicherten der ermäßigte Beitragssatz anzuwenden ist.