Aus einem Verordnungsentwurf des Bundesarbeitsministeriums geht hervor, dass Unternehmen ab Januar 0,41 Prozent statt bisher 0,1 Prozent der Bruttolöhne ihrer Beschäftigten als Insolvenzgeldumlage in den Topf der Bundesagentur für Arbeit einzahlen müssen. Damit sollen – der Verordnung zufolge – die steigenden Ausgaben für das Insolvenzgeld für Arbeitnehmer von insolventen Unternehmen finanziert werden.
Laut Medienberichten rechnet die Bundesregierung im kommenden Jahr mit 1,7 Milliarden Euro Ausgaben für das Insolvenzgeld. Die Ausgaben liegen damit in etwa auf gleicher Höhe wie 2009. Bereits jetzt sei ein Minus von knapp 1,1 Milliarden Euro aufgelaufen. Dieses solle durch die höheren Einnahmen 2010 ausgeglichen werden.