Bereits am 2.2.2011 erfolgte der Startschuss für einen Entwurf des Steuervereinfachungsgesetzes.
Danach soll der Werbungskosten-Pauschbetrag von 920 € auf 1.000 € steigen – und zwar rückwirkend für 2011.
Hintergrund: Bei jedem Arbeitnehmer werden jährliche Werbungskosten i. H. v. 920 € ohne Nachweis anerkannt. Zu berücksichtigen ist der um 80 € erhöhte Pauschbetrag erstmals in der Gehalts- bzw. Lohnabrechnung für Dezember 2011.
Was bringt die Erhöhung konkret?
Auf der einen Seite werden viele Arbeitnehmer geringfügig bei der Steuer entlastet.
Auf der anderen Seite allerdings wirkt sich die Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags nicht auf alle Arbeitnehmer aus. Nutzt man beispielsweise einen Firmenwagen oder beträgt der Weg zur Arbeit mehr als 15 km, ist der „Frei“-Betrag bereits erreicht. Man hat in diesen Fällen also nichts von diesem „Steuerreförmchen“.
Das Jahr ist noch jung - bleibt abzuwarten, ob die angepriesene (große) Steuerreform alle Arbeitnehmer erreichen wird. Wir halten Sie auf dem Laufenden.