Praxisintegrierte duale Studiengänge.

Aktueller Stand.

Das Bundessozialgericht hat am 1.12.2009 entschieden, dass bei praxisintegrierten dualen Studiengängen nicht länger Sozialversicherungspflicht besteht. Dies war eine andere Auffassung, als der Spitzenverband GKV und auch die SBK bis jetzt vertreten haben.

Nun ist der aktuelle Referentenentwurf für ein „Viertes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“ erschienen.

Dieser sieht die Versicherungspflicht dualer Studiengänge einheitlich in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie in der Arbeitsförderung für die gesamte Dauer des Studiengangs vor. Die Teilnehmer werden den zur Berufsausbildung Beschäftigten gleichgestellt.

Hinweis:

Die neuen Regelungen sind voraussichtlich ab dem 1.1.2012 anzuwenden, also nicht zum Beginn des Wintersemesters 2011/2012. Ab diesem Zeitpunkt sind alle praxisorientierten dualen Studiengänge wieder versicherungspflichtig in allen Zweigen der Sozialversicherung.

Dieses Vorhaben wird durch alle Beteiligten befürwortet (Schulen, Spitzenverband GKV). Bitte beachten Sie jedoch, dass das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Es liegt lediglich ein Entwurf vor.

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