
Der Jahreswechsel 2011/2012 bringt jede Menge Änderungen und Neuerungen für Ihre Personalabrechnung mit sich. Wir liefern Ihnen umfangreiche Informationen damit auch Sie fit ins neue Jahr gehen - auch zum Ausdrucken.
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Der durchschnittliche Zusatzbeitrag beträgt auch im kommenden Jahr null Euro. Ganz in Ruhe lässt uns der (nicht) durchzuführende Sozialausgleich jedoch nicht. So gibt es ab dem 1. Januar 2012 unter anderem neue Personengruppen und einen neuen Meldegrund.
Jedes Jahr werden die maßgeblichen Werte in der Sozialversicherung von der Bundesregierung neu festgelegt. Wir informieren Sie über die Eckdaten für 2012.
Die Lohnsteuerkarte aus Papier sollte ab dem 1. Januar 2012 abgeschafft und durch die elektronische Lohnsteuerkarte ersetzt werden. Neuer Termin ist der 1. Januar 2013.
Alle Teilnehmer an sämtlichen Formen von dualen Studiengängen sind während der Praxis- und Studienphasen ab 1. Januar 2012 in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig.
Der ELektronische EntgeltNAchweis (ELENA) wird eingestellt. Die bislang übermittelten Daten an die Zentrale Speicherstelle werden unverzüglich gelöscht.
Für Meldezeiträume ab 1. Dezember 2011 haben Sie für Meldungen den neuen Tätigkeitsschlüssel der Bundesagentur für Arbeit zu verwenden. Dieser ist 9-stellig und damit erheblich detaillierter als bisher.
Für den Fall, dass Einmalzahlungen nur in der Unfallversicherung beitrags- und meldepflichtig sind, wird ab 1. Januar 2012 der neue Meldegrund „91“ eingeführt.
Das Familienpflegezeitgesetz kommt. Es soll eine bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ermöglichen.
2011 wurde sie noch ausgesetzt. Für 2012 wird die Insolvenzgeldumlage wieder erhoben.
Wir haben für Sie die Fälligkeitstage der Sozialversicherungsbeiträge und die Stichtage für die Einreichung Ihrer Beitragsnachweise übersichtlich zusammengestellt.