Reisekosten für Dienstreisen ins Ausland

Im Dezember 2011 hat das Bundesministerium der Finanzen die aktuelle Übersicht über die ausgewiesenen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsreisen bekannt gemacht. Die genaue Aufstellung finden Sie weiter unten bei "Mehr zum Thema".

 

Bitte beachten Sie:

  • Änderungen gegenüber der Übersicht seit 1. Januar 2011 sind in Fettdruck gekennzeichnet.
  • Bei Reisen vom Inland in das Ausland bestimmt sich der Pauschbetrag nach dem Ort, den der Steuerpflichtige vor 24 Uhr Ortszeit erreicht hat.
  • Für eintägige Reisen ins Ausland und für Rückreisetage aus dem Ausland in das Inland ist der Pauschbetrag des letzten Tätigkeitsortes im Ausland maßgebend.
    Für die in der Bekanntmachung nicht erfassten Länder ist der für Luxemburg geltende Pauschbetrag maßgebend, für nicht erfasste Übersee- und Außengebiete eines Landes ist der für das Mutterland geltende Pauschbetrag maßgebend.

 

Mehr zum Thema:

Bundesministerium der Finanzen

Übersicht Pauschalbeträge 2012

 

 

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