Einheitlicher Zeitpunkt für die Einreichung des Beitragsnachweises

Seit dem 01. Januar 2008 gibt es einen einheitlichen Zeitpunkt für die Einreichung des Beitragsnachweises. Es ist der zweite Arbeitstag vor Fälligkeit der Beiträge. Bis zu diesem Zeitpunkt muss der Beitragsnachweis bei der SBK durch Datenübermittlung eingegangen sein.

  

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