Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit von Beiträgen
Die Direktversicherung ist eine Lebensversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers. Sie wird durch den Arbeitgeber bei einem Versicherungsunternehmen abgeschlossen und beinhaltet ein unmittelbares Bezugsrecht des Arbeitnehmers oder seiner Hinterbliebenen auf die Versorgungsleistung gegenüber dem externen Versicherer.
Beiträge zu einer Direktversicherung oder laufende Zuwendungen an eine Pensionskasse (Entgeltum-wandlung) sind bis zu einer Grenze von 4 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung steuer- und sozialversicherungsfrei.
Diese Regelung gemäß dem Gesetz zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge gilt nur für die ab Januar 2005 getroffenen Zusagen und ist auf unbestimmte Zeit festgeschrieben.
Bei dem Freibetrag von 4 Prozent der BBG der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung handelt es sich um einen Freibetrag. Wenn ein höheres Arbeitsentgelt umgewandelt, ist nur der übersteigende Betrag beitragspflichtigpflichtig.