Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP)

Die euBP soll mit dem „Vierten Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“
ab 1. Januar 2012 gesetzlich geregelt werden. Das neue Verfahren kann jedoch nicht wie geplant starten und wird verschoben.

Die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung soll besonders kleine Unternehmen entlasten. So sollen die zu prüfenden Daten durch eine Auswertungssoftware auf Plausibilität und Richtigkeit geprüft werden. Dieses Verfahren minimiert die Prüfdauer, weil es bereits vor dem eigentlichen Prüftermin stattfindet.

Die ursprünglich für Oktober 2011 geplante Pilotphase startet nun voraussichtlich erst im Januar 2012. Der ganz große Umstieg wird dementsprechend wahrscheinlich erst zum Jahreswechsel 2012/2013 zu erwarten sein.

Die Terminverschiebung kam deshalb zustande, weil es noch Klärungsbedarf bei der insgesamt zu erwartenden und zu transferierenden Datenmenge gibt. Außer den Bereichen Lohn/Gehalt, anderer Zahlungen an die Beschäftigten, Meldedaten oder auch Sollstellungen der Einzugsstellen, möchte die Rentenversicherung auch die Buchungen in der Finanzbuchhaltung einbeziehen.

Vorgesehen ist zunächst eine freiwillige Teilnahme der Arbeitgeber. An der Pilotphase sollen Arbeit-geber und Steuerberater teilnehmen können. Voraussetzung ist, dass die Abrechnungssoftware diese Verfahren bereits unterstützt. Wenn sich die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung in der Praxis bewährt, ist davon auszugehen, dass die Teilnahme an diesem Verfahren für alle Arbeitgeber und Steuerbarater verpflichtend wird.

Wie immer es auch weiter geht, wir halten Sie auf dem Laufenden.

SBK Arbeitgebertelefon

  0800 0 725 725 9999*

SBK Arbeitgeberfax

0800 0 725 725 9998*

* gebührenfrei in Deutschland

  Rückrufservice

  Kontaktformular

Geschäftsstelle suchen