Maschinelle Verdienstbescheinigung bei Entgeltersatzleistungen

Zur Berechnung von Krankengeld, Mutterschaftsgeld etc. sind Angaben über das Beschäftigungsverhältnis notwendig. Bisher erfolgte dies in Papierform.

Seit dem 1.1.2011 sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, die Entgeltbescheinigungen per gesicherter und verschlüsselter Datenübertragung an den Sozialleistungsträger zu übermitteln.

Betroffene sind folgende Entgeltersatzleistungen: 

Krankenversicherung:

Rentenversicherung:

Unfallversicherung:

Bundesagentur für Arbeit

Die Sozialleistungsträger informieren Sie weiterhin per Post, dass eine Verdienstbescheinigung übermittelt werden muss. Die Rückmeldung durch Sie hat seit dem 1.1.2011 elektronisch zu erfolgen.

Die Mitteilungen der Krankenkassen, Renten- und Unfallversicherungsträger werden dem Ersteller der Daten (Arbeitgeber, Steuerberater) ab dem 1.7.2011 per „Abrufserver“ (GKV-Kommunikationsserver) zur Verfügung gestellt. Die Daten können dann in das jeweilige Entgeltabrechnungsprogramm übernommen werden. Einzig die Bundesagentur für Arbeit übermittelt ihre Mitteilungen nicht per Datenübertragung.

Fordern Sie also künftig für einen Ihrer Beschäftigten Vorerkrankungszeiten an, sollen Ihnen diese ebenfalls in Dateiform zur Verfügung gestellt werden.

Die Höhe der Entgeltersatzleistung wird Ihnen durch die Krankenkasse übermittelt (Datensatz-Aufforderung).

SBK-Arbeitgebertelefon

  0800 0 725 725 9999*

SBK-Arbeitgeberfax

0800 0 725 725 9998*

* gebührenfrei in Deutschland

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