Krankentagegeld für privat Versicherte

Das Krankentagegeld für privat Versicherte ist dem Krankengeld für gesetzlich Versicherte gleichgestellt worden.

Bezieht ein privat versicherter Arbeitnehmer Krankentagegeld, bleibt das sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis für die Dauer des Bezuges bestehen.

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