Maschinelles Erstattungsverfahren
für AAG-Anträge.

Ab 1. Januar 2010 bestand für Sie als Arbeitgeber die Möglichkeit, Ihre Erstattungsanträge aus der Umlage-versicherung maschinell zu übermitteln. Für Sie bedeutet dieses Verfahren ein noch schnelleres und effizienteres Arbeiten. Die Teilnahme an diesem Verfahren war zunächst noch optional, ist aber seit dem 1. Januar 2011 verpflichtend.

Ab 1. Januar 2011 stellen die Entgeltabrechnungsprogramme und Ausfüllhilfen (wie z. B. sv.net) den neuen Datensatz „Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen“ DSER zur Verfügung. Das Verfahren ist möglich für die Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen bei Arbeitsunfähigkeit sowie Mutterschaft und Beschäftigungsverbot.

Sollten Sie mit sv.net arbeiten, können Sie ab der Version 10.1 Ihre Erstattungsanträge maschinell übertragen. Eine gesonderte Zulassung für die Übermittlung ist nicht erforderlich.

Möchten Sie Ihre Erstattungen mit Sozialversicherungsbeiträgen verrechnen, so können Sie dies im Datenbaustein Bankverbindung (DBBV) entsprechend kennzeichnen.

Die Daten werden - wie bereits die Beitragsnachweise und Meldungen - an die BITMARCK Service GmbH übertragen und von dort an die zuständige Krankenkasse übermittelt. Die Betriebsnummer 35382142 bleibt erhalten.

Hinweis:
Der Datensatz DSER enthält die folgenden Datenbausteine:

  • Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen Arbeitsunfähigkeit (DBAU)
  • Erstattungen der Arbeitgeberaufwendungen Beschäftigungsverbot (DBBT)
  • Erstattung des Arbeitgeberzuschusses Mutterschaft (DBZU)
  • Bankverbindung (DBBV)
  • Name (DBNA)
  • Anschrift (DBAN)

 

Mehr zum Thema:

Informationen zum Umlageverfahren U1/U2

SBK Arbeitgebertelefon

  0800 0 725 725 9999*

SBK Arbeitgeberfax

0800 0 725 725 9998*

* gebührenfrei in Deutschland

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