Das maschinelle DEÜV- und Beitragsnachweisverfahren

Seit 01. Januar 2009 können DEÜV-Meldungen oder Beitrags-nachweise maschinell an die BITMARCK Service GmbH als zentrale Annahmestelle übermittelt werden. Hier werden alle eingehenden Daten formal geprüft und zur weiteren Verarbei-tung per Datenfernübertragung an die SBK weitergeleitet.

Dieses Verfahren trägt erheblich zu einer Vereinfachung und damit Verminderung des Verwaltungsauf-wandes bei Ihnen und auch bei uns bei.

Die wichtigsten Informationen zum Meldeverfahren haben wir für Sie zusammengestellt. Überzeugen Sie sich selbst.

 


Betriebsnummer der Datenannahmestelle

Die Betriebsnummer der Datenannahmestelle lautet 35382142. Diese Betriebsnummer dient bei der Datenübermittlung als Empfänger-Betriebsnummer. Bitte verwenden Sie diese Betriebsnummer nicht als Krankenkassen-Betriebsnummer.

 

Bestätigungen und Fehlerprotokolle - Ablauf der Datenübermittlung

DEÜV-Meldungen und Beitragsnachweise werden in getrennten Dateien mit je einer Auftrags- und einer Nutzdatendatei übermittelt. Bitte beachten Sie, dass Sie unterschiedliche Bestätigungen für die Verar-beitung der Meldedaten und der Beitragsnachweise erhalten:

Sie erhalten nach jeder Datenübertragung innerhalb von wenigen Minuten per E-Mail eine Bestätigung über den Empfang der Daten. Bitte beachten Sie, dass nur diese Bestätigungen, nicht jedoch Sende-protokolle oder Ähnliches aus einem Entgeltabrechnungsprogramm, verbindlich sind.

Neben der Bestätigung erhalten Sie spätestens am Folgetag, ebenfalls per E-Mail, ein Verarbeitungs-protokoll über die fehlerfreie Verarbeitung. Sollten im Rahmen des DEÜV-Meldeverfahrens Fehler aufgetaucht sein, können Sie aus datenschutzrechtlichen Gründen wählen zwischen einer Zusendung des Protokolls per Post oder verschlüsselt per E-Mail. Sie können diesem Dokument die Anzahl der fehlerfreien bzw. fehlerhaften Datensätze entnehmen.

Die Annahmebestätigungen und Protokolle werden automatisch der E-Mail-Adresse zugesandt, von der die Daten elektronisch versandt wurden. Mit ihrer Hilfe kann jederzeit die Vollständigkeit der Übertra-gung überprüft werden. Außerdem werden Sie sofort auf eventuelle Fehler hingewiesen und können zeitnah reagieren.

Übrigens: Mit jeder Datenlieferung von Meldungen und Beitragsnachweisen liefern Sie einen „Datensatz Kommunikation“ (DSKO). Dieser Datensatz enthält u. a. Ihre Kommunikationsdaten bzw. die des Arbeitgebers (z.B. Name und Anschrift des Ansprechpartners, Telefon- und Faxnummer, E-Mail-Adresse) und wird von Ihrem Entgeltabrechungsprogramm mit jeder Datenlieferung automatisch erstellt. Er wird bei der Verarbeitung von Daten mitgezählt, sodass Ihnen immer ein Datensatz mehr bestätigt wird, als Sie Meldungen oder Beitragsnachweise übermitteln.

Bitte beachten Sie, dass Sie die entsprechenden Informationen in Ihrem Entgeltabrechnungsprogramm hinterlegen und regelmäßig aktualisieren. Die Kommunikation wird hierdurch wesentlich erleichtert. 

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Wir helfen Ihnen bei der Fehlerbereinigung

Bitte beheben Sie die laut Fehlerprotokoll festgestellten Fehler bzw. deren Ursache sofort, da unabhängig von den Meldefristen beispielsweise die Krankenkassen Leistungen vom ersten Tag
der Mitgliedschaft zur Verfügung stellen und daher diese Daten schnellstmöglich benötigen.

Dazu müssen sie die abgewiesene Meldung nochmals erstellen und der Annahmestelle übermitteln. Sofern Sie die Meldungen mit Ihrem Entgeltabrechungsprogramm nicht mehr erzeugen können, erfassen Sie die Meldungen bitte mit sv.net und übermitteln diese elektronisch an die Annahmestelle.


Die häufigsten Fehler haben wir hier für Sie zusammengestellt:

Krankenkassen-Betriebsnummer ist unzulässig (Fehlernummer DSMED20)
Datensätze, die keine gültige Betriebsnummer der Krankenkasse, für die die Meldung bestimmt ist, enthalten, werden abgelehnt. Korrigieren Sie deshalb gegebenenfalls die in Ihrem Entgeltabrechnungs-programm hinterlegten Krankenkassen-Stammdaten und übermitteln Sie den abgewiesenen Datensatz in korrigierter Form erneut an die Datenannahmestelle. Die Betriebsnummer der SBK finden Sie auf der Seite Daten & Kontakt.

Absender-Betriebsnummer ungleich Absender-Betriebsnummer im Vorlaufsatz (Fehlernummer DSMED15)
In jedem Datensatz wird die Betriebsnummer des Absenders angegeben. Mit dieser Angabe wird geprüft, ob der Absender autorisiert ist, Daten zu senden. Dies geschieht durch einen Abgleich mit
dem so genannten Vorlaufsatz, der vor den eigentlichen Meldedaten steht und allgemeine Informationen enthält, die für alle dann folgenden Meldungen gültig sind. Daher wird ein Datensatz, dessen Absender nicht mit dem Absender im Vorlaufsatz übereinstimmt, abgewiesen. Erhalten Sie also ein Fehlerpro-tokoll mit der Fehlernummer DSMED15 kontrollieren Sie bitte Ihre Einstellungen und senden der Annahmestelle den Datensatz einschließlich Vor- und Nachlaufsatz erneut zu.

Betriebsnummer-Verursacher ist unzulässig. Die Betriebsnummer muss in der Betriebsdatei der BA enthalten sein (Fehlernummer DSMED58)
In jedem Datensatz ist auch die Betriebsnummer des Arbeitgebers (Verursacher) enthalten. Über die Betriebsnummer erfolgt die Kontenführung bei den Krankenkassen. Entsprechend Ihrer Bedeutung wird die Betriebsnummer einigen Prüfungen unterzogen. So wird z. B. eine Arbeitgeber-Betriebsnummer nur akzeptiert, wenn sie in der Betriebsdatei der Bundesagentur für Arbeit (BA) enthalten ist.

Haben Sie eine neue Betriebsnummer vorab telefonisch bei der BA erfragt, so kann es vorkommen, dass Ihre Betriebsnummer noch nicht in der Betriebsdatei eingepflegt worden ist. Bevor Sie Meldungen absetzen, warten Sie in diesem Fall bitte, bis Ihnen der schriftliche Vergabebescheid der Agentur für Arbeit vorliegt.

Betriebsnummer (BBNR)-Verursacher ist fehlerhaft (Fehlernummer DSME142)
Der Datensatz, der diesen Fehler verursacht, enthält eine falsche oder gar keine Betriebsnummer des Arbeitgebers. Bitte überprüfen Sie die in Ihrem Abrechnungsprogramm hinterlegten Stammdaten und übermitteln Sie dann den korrekten Datensatz erneut.

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Die häufigsten Ursachen für fehlerhafte Beitragsnachweise

Bitte beheben Sie die laut Fehlerprotokoll festgestellten Fehler bzw. deren Ursache, erstellen Sie den abgewiesenen Beitragsnachweis nochmals und übermitteln Sie ihn schnellstens der entsprechenden Annahmestelle. Sollte eine nochmalige Übermittlung mit Ihrem Entgeltabrechnungsprogramm nicht möglich sein, kann der Beitragsnachweis per sv.net erfasst und übermittelt werden.

Die häufigsten Fehler haben wir hier für Sie zusammengestellt:

Krankenkassen-Betriebsnummer ist unzulässig (Fehlernummer BW02019)

Datensätze, die keine gültige Betriebsnummer der Krankenkasse, für die der Beitragsnachweis bestimmt ist, enthalten, werden abgelehnt. Korrigieren Sie deshalb gegebenenfalls die in Ihrem Entgeltabrechnungsprogramm hinterlegten Krankenkassen-Stammdaten und übermitteln Sie den abgewiesenen Datensatz in korrigierter Form erneut an die Datenannahmestelle. Die Betriebsnummer der SBK finden Sie auf der Seite Daten & Kontakt.

Absender-Betriebsnummer ungleich Absender-Betriebsnummer im Vorlaufsatz (Fehlernummer BW02018)

In jedem Datensatz wird die Betriebsnummer des Absenders angegeben. Mit dieser Angabe wird geprüft, ob der Absender autorisiert ist, Daten zu senden. Dies geschieht durch einen Abgleich mit dem so genannten Vorlaufsatz, der vor den eigentlichen Datensätzen mit den Beitragsnachweisen steht und allgemeine Informationen enthält, die für alle dann folgenden Nachweise gültig sind. Daher wird ein Datensatz, dessen Absender nicht mit dem Absender im Vorlaufsatz übereinstimmt, abgewiesen. Erhalten Sie also ein Fehlerprotokoll mit der Fehlernummer BW02018 kontrollieren Sie bitte Ihre Einstellungen und senden der Annahmestelle den Datensatz einschließlich Vor- und Nachlaufsatz erneut zu.

Arbeitgeber-Betriebsnummer nicht in der Betriebsdatei der BA vorhanden (Fehlernummer BW02067)
In jedem Datensatz ist auch die Betriebsnummer des Arbeitgebers (Verursacher) enthalten. Über die Betriebsnummer erfolgt die Kontenführung bei den Krankenkassen. Entsprechend Ihrer Bedeutung wird die Betriebsnummer einigen Prüfungen unterzogen. So wird z. B. eine Arbeitgeber-Betriebsnummer nur akzeptiert, wenn sie in der Betriebsdatei der Bundesagentur für Arbeit (BA) enthalten ist.

Haben Sie eine neue Betriebsnummer vorab telefonisch bei der BA erfragt, so kann es vorkommen, dass Ihre Betriebsnummer noch nicht in der Betriebsdatei eingepflegt worden ist. Bevor Sie Meldungen absetzen, warten Sie in diesem Fall bitte, bis Ihnen der schriftliche Vergabebescheid der Agentur für Arbeit vorliegt.

Arbeitgeber-Betriebsnummer ist fehlerhaft (Fehlernummer BW2006)

Der Datensatz, der diesen Fehler verursacht, enthält eine falsche oder gar keine Betriebsnummer des Arbeitgebers. Bitte überprüfen Sie die in Ihrem Abrechnungsprogramm hinterlegten Stammdaten und übermitteln Sie dann den korrekten Datensatz erneut.

Zeitraumbeginn ist fehlerhaft (Fehlernummer BW02007)

Beitragsnachweise sind stets zeitraumbezogen. Um dies sicherzustellen, dürfen Beitragsnachweise maximal für den Folgemonat erstellt werden. Häufig ist der angegebene Zeitraum richtig, aber das Erstelldatum des jeweiligen Datensatzes nicht. Dieses Datum wird von Ihrem Entgeltabrechnungs-programm in der Regel automatisch in den Datensatz eingefügt, ohne dass Sie das Datum direkt eingeben. Vielleicht ist die auf Ihrem Rechner eingestellte Systemzeit nicht aktuell, so dass ein zu altes Datum als Erstelldatum der Daten angezeigt wird. Sollte die Zeit richtig eingestellt sein, kontaktieren Sie zur Fehlerbehebung bitte den Software-Anbieter Ihres Entgeltabrechnungsprogrammes.

Erstellen Sie nach der Korrektur den Beitragsnachweis erneut und senden Sie diesen in einer neuen Lieferung an die Datenannahmestelle.

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sv.net. - Was ist das?

DEÜV-Meldungen und Beitragsnachweise dürfen nur noch als verschlüsselte Dateien an die Krankenkassen übertragen werden. Da manuelle Meldungen nicht mehr zulässig sind, bleibt nur die Nutzung eines Erfassungsprogramms. Mit den von Arbeitgebern und Steuerberatern eingesetzten Entgeltabrechnungsprogrammen gab es in der Vergangenheit jedoch häufig Probleme bei der Korrektur und erneuten Übermittlung von als fehlerhaft abgewiesenen Meldungen und Beitragsnachweisen. Gemeinsam mit der Informationstechnischen Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH (ITSG) haben die Krankenkassen daher ein Produkt entwickelt, das alle Arbeitgeber oder Steuerberater kostenfrei beziehen können: sv.net

Die Anwendung steht in den Varianten sv.net/classic (Software für PC-Installation) und sv.net/online (internetbasierende Online-Anwendung) zur Verfügung. Sowohl sv.net/classic als auch sv.net/online enthalten umfangreiche Plausibilitätsprüfungen, die mit den in den Datenannahmestellen der Krankenkassen verwendeten identisch sind. Die Datenqualität der mit diesem Programm erfassten Meldungen und Beitragsnachweise ist daher überdurchschnittlich hoch.

Zum Schutz der Daten werden diese vor der Übertragung verschlüsselt und sind somit für Unbefugte nicht lesbar.

Weitergehende Informationen über sv.net erhalten Sie auf der Homepage des GKV-Spitzenverbandes.

SBK Arbeitgebertelefon

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SBK Arbeitgeberfax

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