
Fairer Anteil am Unternehmenserfolg: Mit mehr steuerlichen Anreizen und Branchenfonds soll die schleppende Beteiligung von Arbeitnehmern an ihrem Unternehmen angekurbelt wer-den. Der Bundesrat verabschiedete am 13. Februar 2009 den entsprechenden Gesetzentwurf.
Danach können sich alle Arbeitnehmer künftig sowohl direkt an ihrem Unternehmen als auch indirekt über spezielle Fonds (etwa einzelner Branchen) beteiligen. Das Gesetz trat rückwirkend zum 1. Januar 2009 in Kraft. Konkret wird der Erwerb von Kapitalanteilen an der eigenen Firma mit einem höheren steuer- und abgabenfreien Maximalbetrag von 360 Euro pro Jahr (bisher 135 Euro) gefördert. Von der Förderung profitieren Arbeitgeber und Arbeitnehmer seit Anfang 2009 gleichzeitig. Das Gesetz soll die derzeit eher unterdurchschnittliche Verbreitung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung in Deutschland im europäischen Vergleich anheben.
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Ziel ist, möglichst vielen Mitarbeitern die Möglichkeit zur Beteiligung an ihrem Unternehmen zu geben.
Hierüber soll die Belegschaft verstärkt für ihre eigenen Anteile arbeiten, dadurch ein größeres Verant-wortungsbewusstsein zeigen und dem Unternehmen mehr Kapital zur Verfügung stellen.
Die Erhöhung von 135 auf 360 Euro erfolgt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Die bisher bestehenden Mitarbeiterbeteiligungs-Modelle genießen aus steuerlicher Sicht Bestands-schutz und werden deshalb bis einschließlich 2015 wie bisher gefördert. Insoweit müssen Arbeitgeber für einen langen Zeitraum das bisherige und das neue System parallel beachten.
Das bedeutet, wenn Mitarbeiterbeteiligungen angeboten werden und die oben genannten Voraussetzun-gen nicht erfüllt sind, bis 2015 nur mit einem steuer- und beitragsfreien Betrag in Höhe von 135 Euro gerechnnet werden kann.
Bisher war im § 19a EStG geregelt, dass Vermögensbeteiligungen steuer- und damit auch beitragsfrei sind, soweit der Vorteil nicht höher als der halbe Wert der Beteiligung ist und insgesamt 135 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigt. Für neue Vermögensbeteiligungen seit dem 01. Januar 2009 gilt: Nicht nur der Maximalbetrag wird angehoben, auch die Begrenzung des Arbeitgeberzuschusses auf den hal-ben Wert der Vermögensbeteiligung entfällt.
Beispielrechnung „altes Modell“:
a)
5 Aktien à 75,00 Euro = 375,00 Euro (Gesamtwert)
Halber Wert Vermögensbeteiligung = 187,50 Euro
Steuer- und beitragsfreier Zuschuss Arbeitgeber = 135,00 Euro (steuer- und beitragsfrei)
Anteil Arbeitnehmer = 240,00 Euro (Gesamtwert – Zuschuss Arbeitgeber)
b)
5 Aktien à 40,00 Euro = 200,00 € (Gesamtwert)
Halber Wert Vermögensbeteiligung = 100,00 Euro
Steuer- und beitragsfreier Zuschuss Arbeitgeber = 100,00 Euro (begrenzt auf halben Wert der Vermögensbeteiligung)
Anteil Arbeitnehmer = 100,00 Euro (Gesamtwert – Zuschuss Arbeitgeber)
Beispielrechnung „neues Modell“:
a)
5 Aktien à 75,00 Euro = 375,00 Euro (Gesamtwert)
Steuer- und beitragsfreier Zuschuss Arbeitgeber = 360,00 Euro
Anteil Arbeitnehmer = 15,00 Euro (Gesamtwert – Zuschuss Arbeitgeber)
b)
5 Aktien à 40,00 Euro = 200,00 € (Gesamtwert)
Steuer- und beitragsfreier Zuschuss Arbeitgeber = 200,00 Euro (begrenzt auf Gesamtwert)
Anteil Arbeitnehmer = 0,00 Euro (Gesamtwert – Zuschuss Arbeitgeber)