
Erhalten auch Ihre Arbeitnehmer Mahlzeiten oder eine Unterkunft? Dann gilt es, diese sogenannten Sachbezüge beitragsrechtlich und steuerlich korrekt zu berücksichtigen.
Der Bundesrat hat den Weg zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung geebnet. Die Sachbezugswerte sind für das Jahr 2012 angepasst worden und treten zum 1. Januar 2012 in Kraft. Auch die Finanzverwaltungen verwenden diese Beträge für steuerliche Berechnungen.
Sachbezugswerte für freie Verpflegung | Verpflegung gesamt in € | |||
|---|---|---|---|---|
| Frühstück | Mittagessen | Abendessen | - |
Monatlich | 47,00 | 86,00 | 86,00 | 219,00 |
Kalendertäglich | 1,57 | 2,87 | 2,87 | 7,30 |
Sachbezugswerte für freie Unterkunft | monatlich in € | |||
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Unterkunft | 212,00 | |||
Gemieteter Wohnraum | 3,70 / m² | |||
Gemieteter Wohnraum (einfache Wohnung) | 3,00 / m² | |||