Neuer Tätigkeitsschlüssel für DEÜV-Meldungen

Bei jeder Meldung zur Sozialversicherung wird der (bisher
5-stellige) Tätigkeitsschlüssel verwendet. Für Meldezeiträume ab 1. Dezember 2011 ist er 9-stellig.

Seit vielen Jahren ist der Tätigkeitsschlüssel eine wichtige Grundlage der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit. Auch Politik und Wirtschaft bewerten mit diesen Werten die Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes.

Weil der Arbeitsmarkt sich kontinuierlich verändert, wird der Tätigkeitsschlüssel zum 1. Dezember 2011 den aktuellen Gegebenheiten angepasst und entsprechend erweitert.

Einige Gründe dafür sind 

  • die Entstehung neuer Berufe,
  • viele neue Bildungs- und Ausbildungsabschlüsse,
  • Aufhebung der rentenrechtlichen Trennung von Arbeitern und Angestellten.

Der neue Tätigkeitsschlüssel ist 9-stellig (bisher 5) und damit detaillierter als bisher. Die ersten 5 Stellen sind für die Verschlüsselung des Berufs vorgesehen. Die weiteren Stellen haben folgenden Hintergrund: 

  • den höchsten allgemeinbildenden Schulabschluss,
  • den höchsten beruflichen Ausbildungsabschluss des Arbeitnehmers,
  • Kennzeichen, ob es sich um Arbeitnehmerüberlassung handelt,
  • die Vertragsform (Vollzeit- oder Teilzeit, befristeter oder unbefristeter Arbeitsvertrag).  

Für den Umstieg gilt, dass für Meldezeiträume bis 30.11.2011 der bisherige Tätigkeitsschlüssel zu verwenden ist. Der neue Schlüssel ist für Meldezeiträume ab 1. Dezember 2011 zu übermitteln.

Die Updates zertifizierter Entgeltabrechnungsprogramme sollen die nötigen Erweiterungen für den neuen Tätigkeitsschlüssel bereits beinhalten.

Das neue Schlüsselverzeichnis können Sie sich auf der Homepage der Arbeitsagentur ansehen. Bitte nutzen Sie es erst für Meldezeiträume ab 1. Dezember 2011. 

SBK Arbeitgebertelefon

  0800 0 725 725 9999*

SBK Arbeitgeberfax

0800 0 725 725 9998*

* gebührenfrei in Deutschland

  Rückrufservice

  Kontaktformular

Geschäftsstelle suchen