Pflichtversicherter Arbeitnehmer

Alle Arbeitnehmer mit einem Jahresarbeitsentgelt von nicht mehr als 50.850 Euro müssen sich gesetzlich krankenversichern. Bei der SBK sind Sie herzlich willkommen.

Ihre SBK Beiträge

Als Arbeitnehmer werden Ihre monatlichen Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Arbeitslosen-, Pflege- und Rentenversicherung) aus Ihrem Bruttogehalt ermittelt. Ihre Einnahmen werden insgesamt höchstens bis zu der so genannten Beitragsbemessungsgrenze des jeweiligen Versicherungszweiges angerechnet. Die Beiträge und Bemessungsgrenzen werden vom Gesetzgeber einheitlich festgelegt.

Beiträge zur Krankenversicherung

allgemeiner Beitragssatz für pflichtversicherte Arbeitnehmer

15,50 %

pauschaler Beitragssatz für geringfügig entlohnte Beschäftigte

(Bruttogehalt max. 400 €, der Beitrag wird komplett
vom Arbeitgeber bezahlt)

13,00 %

Beitragsbemessungsgrenze

3.825,00 €

monatlicher Höchstsatz

313,65 €

Beiträge zur Pflegeversicherung

Bundesweit einheitlicher Beitragssatz
(Gilt für alle krankenversicherten Mitglieder)

1,95 %*

Arbeitgeberzuschuss (außer im Bundesland Sachsen)

0,975 %

Arbeitgeberzuschuss (im Bundesland Sachsen)

0,475 %

Beitragsbemessungsgrenze

3.825,00 €

*Für kinderlose Mitglieder, die nach dem 31.12.1939 geboren sind, erhöht sich der Beitragssatz nach Ablauf des Monats, in dem sie das 23. Lebensjahr vollenden, um 0,25 Beitragssatzpunkte

Beitrag zur Arbeitslosenversicherung

Beitragssatz

3,00 %

Beitragsbemessungsgrenze alte Bundesländer

5.600,00 €

Beitragsbemessungsgrenze neue Bundesländer

4.800,00 €

Beiträge zur Rentenversicherung

Beitragssatz

19,60 %

pauschaler Beitragssatz für geringfügig entlohnte Beschäftigte
(Bruttogehalt max. 400,- €, der Beitrag wird komplett
vom Arbeitgeber bezahlt)

15,00 %

Beitragsbemessungsgrenze alte Bundesländer

5.600,00 €

Beitragsbemessungsgrenze neue Bundesländer

4.800,00 €

Individuellen Beitragssatz für die Sozialversicherung berechnen

Nutzen Sie dazu unseren Beitragsrechner. Übrigens: Verdienen Sie monatlich zwischen 400,01 und 800,00 Euro brutto (Midi-Jobs) fällt der Arbeitnehmeranteil zum Sozialversicherungsbeitrag niedriger aus als der Arbeitgeberanteil. Deshalb muss zur Beitragsberechnung eine besondere Formel angewendet werden, verwenden Sie in diesem Fall zur Berechnung Ihrer Beiträge den Beitragsrechner Gleitzone.

Beitragsrechner

Beitragsrechner Gleitzone

 

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Hier können Sie Ihre SBK Mitgliedschaft ganz bequem online beantragen oder einfach die Beitrittserklärung für Arbeitnehmer als PDF-Formular online ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben an uns zurücksenden.

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