Pflegebedürftigkeit

Menschen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung regelmäßig Hilfen in Ihrem Alltag benötigen, gelten als pflegebedürftig. Voraussetzung ist, dass diese Einschränkungen für voraussichtlich mindestens sechs Monate in den verschiedenen Bereichen des täglichen Lebens bestehen.

Bereiche der Pflegebedürftigkeit

  • Körperpflege   
  • Ernährung  
  • Mobilität   
  • Hauswirtschaftliche Versorgung

Eine Pflegestufe ist möglich wenn neben der hauswirtschaftlichen Versorgung ein täglicher Mindesthilfebedarf in der Grundpflege besteht, beispielsweise Unterstützung in der

  • Körperpflege (Ganzkörperwäsche, Baden, Unterstützung bei Toilettengängen)
  • Ernährung (Nahrungsaufnahme)
  • Mobilität (Aufstehen/Zu-Bett-Gehen, Umlagern, An- und Entkleiden, Stehen und Gehen)

Pflegestufen

  • Erhebliche Pflegebedürftigkeit (Stufe 1: Mindesthilfebedarf in der Grundpflege > 45 min. tägliche Grundpflege)   
  • Schwerpflegebedürftigkeit (Stufe 2: Mindesthilfebedarf in der Grundpflege ≥ 2 Std. tägliche Grundpflege)  
  • Schwerstpflegebedürftigkeit (Stufe 3: Mindesthilfebedarf in der Grundpflege ≥ 4 Std. tägliche Grundpflege)

Den Grad der Pflegebedürftigkeit bestimmt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung, der sich persönlich mit Ihnen in Verbindung setzt.

Auf diese Leistungen haben Sie bei Pflegebedürftigkeit Anspruch:

  • Pflegesachleistung    
  • Pflegegeld   
  • Häusliche Pflegehilfe   
  • Teilstationäre Tages- oder Nachtpflege     
  • Urlaubsvertretung für Pflegepersonen     
  • Kurzzeitpflege    
  • Pflegehilfsmittel/technische Hilfsmittel     
  • Bedarfsgerechter Wohnungsumbau    
  • Vollstationäre Pflege

Anspruch der Person, die private Pflege leistet:

  • Kostenlose Pflegekurse    
  • Beitragszahlungen zur Rentenversicherung
  • Gesetzliche Unfallversicherung 

Antrag auf Pflegeversicherungsleistungen

Bevor Sie einen Antrag stellen, sollten Sie sich unbedingt mit uns in Verbindung setzen!

Unsere Gesundheits- und Pflegeberater sind Ihnen gerne bei der Antragstellung sowie bei der Organisation Ihrer Pflege behilflich. Wir können Sie dadurch frühzeitig umfassend informieren und Ihnen unnötige Bürokratie ersparen. Das Antragsformular füllen wir z.B. gleich für Sie aus. So läuft alles schnell und unkompliziert.

 

 

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