Beiträge

Für 2011 gilt: Die SBK erhebt keinen Zusatzbeitrag. Der gesetzlich festgelegte Beitragssatz für die Krankenversicherung beträgt derzeit 15,5 Prozent. Falls Krankenkassen mit den zur Verfügung stehenden Mitteln nicht auskommen, sind sie verpflichtet, einen Zusatzbeitrag zu erheben. Diesen muss der Versicherte alleine tragen, Arbeitgeber werden daran nicht beteiligt.

Die SBK hat sowohl 2010 als auch 2011 keinen Zusatzbeitrag erhoben. Und auf noch etwas können Sie sich verlassen: Der hervorragende Service und die hohe Kundenfreundlichkeit der SBK bleiben so individuell und persönlich, wie Sie es gewohnt sind.

Unter Beitragssätze finden Sie die Sätze für die Pflegeversicherung, die Rentenversicherung und für besondere Personengruppen. Wenn Sie wissen möchten, wie Ihre Beiträge 2011 konkret aussehen, können Sie diese ganz einfach mit unserem Beitragsrechner ermitteln. Informationen zur steuerlichen Berücksichtigung der Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung finden Sie unter Bürgerentlastungsgesetz.

Seite 1: Beiträge

Seite 2: Beitragssätze

Seite 3: Beitragsrechner

Seite 4: Beitragsrechner Gleitzone

Seite 5: Beitragsbemessungsgrenze

Seite 5: Bürgerentlastungsgesetz

Geschäftsstelle suchen
SBK Kundentelefon

  0800 0 725 725 725 0*
* gebührenfrei in Deutschland

  Rückrufservice

  Kontaktformular

Jetzt zur SBK wechseln

Mitglied werden

Mitglieder werben Mitglieder

Lob & Tadel Telefon

 0800 0 725 725 900 0*
* gebührenfrei in Deutschland

  Lob & Tadel mitteilen