Freiwillig versicherter Arbeitnehmer

Wer als Arbeitnehmer mit seinem Arbeitsentgelt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, scheidet aus der Krankenversicherungspflicht aus und kann sich freiwillig versichern. Diese liegt im laufenden Kalenderjahr 2012 bei 50.850 Euro. Die Krankenversicherungspflicht endet allerdings nicht sofort, sondern erst mit Ablauf des Kalenderjahres in dem sie überschritten wird. Wer als Arbeitnehmer eine neue Beschäftigung aufnimmt (z. B. Arbeitgeberwechsel oder Einstieg ins Berufsleben) und mit seinem Arbeitsentgelt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, kann sich sofort bei der SBK freiwillig versichern.

Neben der „allgemeinen“ Jahresarbeitsentgeltgrenze gibt es die so genannte „besondere“ Jahresarbeitsentgeltgrenze (2012: 45.900 Euro). Diese gilt für Arbeitnehmer, die am 31. Dezember 2002 wegen Überschreitens der geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenze (2002: 40.500 Euro) versicherungsfrei und privat krankenversichert waren.

Ihre SBK Beiträge

Die Beiträge der Kranken- und Pflegeversicherung werden nach Ihren individuellen Einkommensverhältnissen berechnet, sprich nach der Höhe Ihres Bruttogehaltes. Der Beitragssatz beträgt bundeseinheitlich 15,5 Prozent Ihres Einkommens, wovon Ihr Arbeitgeber 7,3 Prozent beisteuert. (Ein ermäßigter Beitragssatz von 14,9 Prozent gilt für Mitglieder, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben.) Um nicht unbegrenzt hohe Beiträge zu zahlen, wurde eine Beitragsbemessungsgrenze festgelegt. Das ist die Summe Ihres Einkommens, aus der monatlich höchstens Beiträge berechnet werden dürfen. Im Jahr 2012 sind dies monatlich 3.825 Euro.

Beiträge zur Krankenversicherung

allgemeiner Beitragssatz

15,50 %

ermäßigter Beitragssatz für Kunden, die keinen Anspruch
auf Krankengeld haben

14,90 %

Beitragsbemessungsgrenze

3.825,00 €

monatlicher Höchstsatz

313,65 €

Beiträge zur Pflegeversicherung

Bundesweit einheitlicher Beitragssatz
(Gilt für alle krankenversicherten Mitglieder)

1,95 %*

Mitglieder mit Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge
(Gilt für Beamte und Soldaten)

0,975%*

Arbeitgeberzuschuss (außer im Bundesland Sachsen)

0,975 %

Arbeitgeberzuschuss (im Bundesland Sachsen)

0,475 %

Beitragsbemessungsgrenze

3.825,00 €

*Für kinderlose Mitglieder, die nach dem 31.12.1939 geboren sind, erhöht sich der Beitragssatz nach Ablauf des Monats, in dem sie das 23. Lebensjahr vollenden, um 0,25 Beitragssatzpunkte

Beitrag zur Arbeitslosenversicherung

Beitragssatz

3,00 %

Beitragsbemessungsgrenze alte Bundesländer

5.600 €

Beitragsbemessungsgrenze neue Bundesländer

4.800 €

Beiträge zur Rentenversicherung

Beitragssatz

19,60 %

pauschaler Beitragssatz für geringfügig entlohnte Beschäftigte
(Bruttogehalt max. 400,- €, der Beitrag wird komplett
vom Arbeitgeber bezahlt)

15,00 %

Beitragsbemessungsgrenze alte Bundesländer

5.600,00 €

Beitragsbemessungsgrenze neue Bundesländer

4.800,00 €

Mindestbeitrag freiwillig Versicherte:

Krankenversicherung

mtl. Ausgangswert

875,00 €

Beitragssatz

14,90 %

mtl. Beitrag

130,38 €

Pflegeversicherung

mtl. Ausgangswert

875,00 €

Beitragssatz

1,95 %

mtl. Beitrag

17,06 €

Pflegeversicherung für Kinderlose

mtl. Ausgangswert

875,00 €

Beitragssatz

2,20 %

mtl. Beitrag

19,25 €

Sie möchten Ihren individuellen Beitragssatz für die Sozialversicherung berechnen? Nutzen Sie dazu unseren Beitragsrechner.

Beitragsrechner

 

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Hier können Sie Ihre SBK Mitgliedschaft ganz bequem online beantragen oder einfach die Beitrittserklärung für Arbeitnehmer als PDF-Formular online ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben an uns zurücksenden.

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So bezahlen Sie Ihre Beiträge

In der Regel überweist Ihr Arbeitgeber alle Sozialversicherungsbeiträge von sich aus. Wenn Sie freiwillig versichert sind, kann es sein, dass Sie Ihre Kranken- und Pflegeversicherung selbst an uns zahlen müssen. Achten Sie bei Ihrer Gehaltsabrechnung darauf und fragen Sie im Zweifelsfall Ihren Arbeitgeber danach.

Ihre Beiträge überweisen Sie entweder selbst an die SBK:

  • SBK Konto Kasse West, Konto Nr. 24 000, Kreissparkasse München-Starnberg, BLZ 702 501 50
  • SBK Kasse Ost, Konto Nr. 950 49 78, Kreissparkasse München-Starnberg, BLZ 702 501 50

Oder senden Sie eine Einzugsermächtigung an Ihre SBK Geschäftsstelle. 

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