Rentner 

Als Rentner haben Sie jede Menge Zeit, Ihren verdienten Ruhestand zu genießen und aktiv zu gestalten – mit der SBK sind Sie dazu bestens krankenversichert.

Erfüllen Sie die beiden Voraussetzungen?

  • Sie erhalten eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung (z. B. Altersrente, Hinterbliebenenrente oder Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit). Dies gilt nicht falls Sie ausschließlich eine Pension als ehemalige/r Beamtin/Beamter oder nur eine "private Rente" bekommen.

und

  • Sie waren in der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens zu mindestens 90 Prozent gesetzlich krankenversichert. Die Art der Versicherung, z. B. Pflichtversicherung, freiwillige Versicherung, Familienversicherung spielt dabei keine Rolle - wichtig ist nur, dass Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert waren.

Sie erfüllen diese Voraussetzungen nicht?

Dann sprechen Sie uns doch einfach auf eine freiwillige Versicherung an.

Ihr SBK Beitrag

Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung errechnen sich nach Ihren individuellen Einkommensverhältnissen. Dabei werden folgende Einnahmearten berücksichtigt:

  • Gesetzliche Rente
  • Versorgungsbezüge Ihres früheren Arbeitgebers und
  • Einnahmen aus einer selbstständigen Tätigkeit

Insgesamt werden aber höchstens aus dem Betrag der so genannten Beitragsbemessungsgrenze Beiträge berechnet. Im Jahr 2012 liegt diese Grenze bei monatlich 3.825,00 Euro.

Beitragssatz zur Krankenversicherung: 15,5 Prozent

Bei gesetzlichen Renten beteiligt sich der Rentenversicherungsträger mit 7,3 Prozent. Beiträge aus Versorgungsbezügen und Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit tragen Sie allein.

Beitragssatz zur Pflegeversicherung: 1,95 Prozent

Kinderlose, die nach dem 31.12.1939 geboren sind und das 23. Lebensjahr vollendet haben, zahlen einen zusätzlichen Beitrag zur Pflegeversicherung in Höhe von 0,25 Prozent. Der Rentenversicherungsträger beteiligt sich an den Beiträgen zur Pflegeversicherung nicht.

 

Mitglied werden 

Hier können Sie Ihre SBK Mitgliedschaft ganz bequem online beantragen oder einfach die Beitrittserklärung für Arbeitnehmer als PDF-Formular online ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben an uns zurücksenden.

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Die Beitragszahlung

Für die gesetzliche Rente berechnet der Rentenversicherungsträger den monatlichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag selbst und führt ihn direkt an uns ab. Die Zahlstelle Ihrer Firmenpension berechnet die Beiträge in der Regel ebenfalls selbst und überweist diese direkt an uns.

Bei kleineren Stellen ist es möglich, dass Ihnen die volle Firmenpension ausgezahlt wird und Sie die Beiträge selbst an die SBK zahlen. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen, uns eine Einzugsermächtigung zu geben. Falls Sie auch aus Einnahmen einer selbständigen Tätigkeit Beiträge zahlen, können Sie diese an uns überweisen oder von uns abbuchen lassen.

 

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