Schüler und Auzubildende

Als Schüler sind Sie meist bei den Eltern kostenlos mitversichert. Diese Familienversicherung endet jedoch automatisch, sobald Sie eine Ausbildung beginnen. Denn mit dem Eintritt in das Berufsleben ist dann der eigene Abschluss der Krankenversicherung vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel beim Empfang einer Waisenrente, müssen Sie sich als Schüler bereits vorher selbst krankenversichern.

Ferienjobber aufgepasst: Sie planen zwischen Schule und Ausbildung einen Ferienjob? Dann schließen Sie bitte unbedingt vor Beginn des Ferienjobs eine Krankenversicherung ab.

Ihre SBK Beiträge

Die Beiträge der Kranken- und Pflegeversicherung werden nach Ihrem Einkommen berechnet. Der Beitragsatz beträgt bundeseinheitlich für alle gesetzlichen Krankenkassen 15,5 Prozent. Hiervon bezahlt Ihr Arbeitgeber 7,3 Prozent. Der Beitragssatz der Pflegeversicherung beträgt bis zum Ende des Monats der Vollendung des 23. Lebensjahres 1,95 Prozent. Danach erhöht sich der Beitragssatz für kinderlose Mitglieder um 0,25 Beitragssatzpunkte und liegt damit bei 2,2 Prozent. Hiervon bezahlt Ihr Arbeitgeber jeweils 0,975 Prozent.
 
Angenommen, Ihre monatliche Ausbildungsvergütung beträgt 600 Euro, dann zahlen Sie bei der SBK:

Krankenversicherung:

600,- € x 8,20 % =

49,20 €

Pflegeversicherung:

600,- € x 0,975 % =

5,85 €

Monatlich gesamt:

55,05 €*

*Ihr Ausbildungsbetrieb steuert für Ihre Kranken- und Pflegeversicherung zusätzlich einen Beitrag in Höhe von 49,65 Euro für Sie bei.

Die Beiträge werden direkt von Ihrem Ausbildungsbetrieb an die SBK überwiesen. Die zunächst an uns abgeführten Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung leitet die SBK unmittelbar an die zuständigen Versicherungsträger weiter.

 

Mitglied werden 

Hier können Sie Ihre SBK Mitgliedschaft ganz bequem online beantragen oder einfach die Beitrittserklärung für Arbeitnehmer als PDF-Formular online ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben an uns zurücksenden.

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Nur wenn Sie aufgrund eines eigenen Einkommens schon als Schüler bei einer anderen Kasse versichert waren, ist vorher eine Kündigung bei der bisherigen Kasse notwendig. Schicken Sie dann Ihre Kündigungsbestätigung zusammen mit der Beitrittserklärung der SBK an Ihre nächstgelegene Geschäftsstelle.

 

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