Als Selbstständiger können Sie sich bei der SBK freiwillig versichern. Ihre Beiträge sind in diesem Falle abhängig von der Höhe Ihrer Einnahmen.
Dazu gehört in erster Linie der Brutto-Gewinn Ihrer selbstständigen Tätigkeit. Die untere Grenze zur Beitragsberechnung liegt bei monatlich 1.968,75 Euro, die obere bei 3.825,00 Euro. Haben Sie beispielsweise auch Zinseinnahmen, Mieteinnahmen oder sonstige Einkünfte, werden auch diese angerechnet; insgesamt aber immer nur bis zu der Beitragsbemessungsgrenze von 3.825,00 Euro. Derzeit gilt für alle gesetzlichen Krankenkassen ein bundeseinheitlicher ermäßigter Beitragssatz in Höhe von 14,9 Prozent.
Beiträge zur Krankenversicherung | |
|---|---|
ermäßigter Beitragssatz für Kunden, die keinen Anspruch | 14,90 % |
Beitragsbemessungsgrenze | 3.825,00 € |
monatlicher Höchstsatz | 569,93 € |
Beiträge zur Pflegeversicherung | |
|---|---|
Bundesweit einheitlicher Beitragssatz | 1,95 %* |
Mitglieder mit Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge | 0,975 %* |
Arbeitgeberzuschuss (außer im Bundesland Sachsen) | 0,975 % |
Arbeitgeberzuschuss (im Bundesland Sachsen) | 0,475 % |
Beitragsbemessungsgrenze | 3.825,00 € |
*Für kinderlose Mitglieder, die nach dem 31.12.1939 geboren sind, erhöht sich der Beitragssatz nach Ablauf des Monats, in dem sie das 23. Lebensjahr vollenden, um 0,25 Beitragssatzpunkte.
Krankenversicherung | |
|---|---|
mtl. Ausgangswert | 1.968,75 € |
Beitragssatz | 14,90 % |
mtl. Beitrag | 293,34 € |
Pflegeversicherung | |
|---|---|
mtl. Ausgangswert | 1.968,75 € |
Beitragssatz | 1,95 % |
mtl. Beitrag | 38,39 € |
Pflegeversicherung für Kinderlose | |
|---|---|
mtl. Ausgangswert | 1.968,75 € |
Beitragssatz | 2,20 % |
mtl. Beitrag | 43,31 € |
Hier können Sie Ihre SBK Mitgliedschaft ganz bequem online beantragen oder einfach die Beitrittserklärung für Arbeitnehmer als PDF-Formular online ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben an uns zurücksenden.
Ihre Beiträge überweisen Sie entweder selbst an die SBK:
Oder senden Sie eine Einzugsermächtigung an Ihre SBK Geschäftsstelle.