Krankengeldtarife

Für Selbständige, Künstler und Publizisten sowie für die sogenannten Unständig Beschäftigen bieten wir je nach finanziellem Spielraum und Risikobereitschaft unterschiedliche Krankengeldtarife an.

Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit

Hauptberuflich Selbständige, nicht ständig und kurzfristig Beschäftigte sowie Künstler und Publizisten können ein Krankengeld ab Beginn der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit zum allgemeinen Beitragssatz in Höhe von 15,5 Prozent wählen. Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des durchschnittlichen Bruttoeinkommens, maximal 90 Prozent des Nettoeinkommens. Insgesamt ist das Krankengeld auf 86,63 Euro (2011) je Kalendertag begrenzt. Selbständige sowie nicht ständig oder kurzfristig Beschäftigte können zudem mit dem Premiumtarif ein noch höheres Krankengeld absichern.

Informationen sowie eine Wahlerklärung finden Sie im Dokument Änderungen beim Krankengeld. Künstler und Publizisten müssen sich dazu an Ihre Künstlersozialkasse wenden.

Änderungen beim Krankengeld

Früheres Krankengeld vor dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit

Für alle, die Krankengeld zu einem früheren Zeitpunkt, als dem Beginn des 43. Tages der Arbeitsunfähigkeit benötigen, hat die SBK gemeinsam mit der Barmenia Krankenversicherung a.G. ein attraktives Angebot entwickelt. Mehr zu diesem Angebot erfahren Sie im Dokument Krankentagegeldabsicherung für Selbstständige, Künstler, Publizisten und unständig Beschäftigte.

Krankentagegeldabsicherung für Selbstständige, Künstler, Publizisten und unständig Beschäftigte

Premiumtarif

Sind Sie freiwillig versicherter Selbständiger oder unständig/kurzfristig beschäftigt? Dann haben Sie mit dem Premiumtarif die Möglichkeit, Ihr gesetzliches Krankengeld von maximal 86,63 Euro/Kalendertag in jeweils frei wählbaren 10-Euro-Stufen um bis zu 50 Euro zu erhöhen.

Bis zum vollendeten 60. Lebensjahr können Sie diesen Tarif wählen und damit Ihr gesetzliches Krankengeld aufstocken. Wichtig zu wissen:

  • Das Premiumtarifkrankengeld darf zusammen mit Ihrem gesetzlichen Höchstkrankengeld (86,63 Euro/Kalendertag 2011) 70 Prozent Ihres durchschnittllichen Bruttoeinkommens nicht überschreiten.
  • An die Wahl des Premiumtarifs sind Sie drei Jahre lang gebunden. Die Höhe des Krankengeldes kann jedoch geändert werden.
  • Ihr Premiumtarifkrankengeld wird zusammen mit Ihrem gesetzlichen Krankengeld errechnet und ausgezahlt.

Hier die Prämien, die Sie für den Tarif zahlen müssen:

Prämien Krankengeldtarif

Krankentageld

kalendertäglich

10 €

20 €

40 €

50 €

Prämie monatlich

10 €

20 €

40 €

50 €

Weitere Informationen zu den Krankengeldtarifen und zur Teilnahme erhalten sie bei Ihrem SBK-Kundenberater, der Sie gerne ausführlich berät. Oder rufen Sie uns an unter 0800 0 725 725 725 0 (gebührenfrei innerhalb Deutschlands). 

 

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