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Der Gesundheitsfonds.
Ein einheitlicher Beitragssatz für alle.


Als Arbeitnehmer werden Ihre monatlichen Beiträge zur Sozialversicherung, das heißt Kranken-,  Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung aus Ihrem Bruttogehalt berechnet. Die Beiträge für die Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung waren schon immer vom Gesetzgeber einheitlich festgelegt. Die Beitragssätze für die Krankenversicherung konnte bis Ende 2008 jede Krankenkasse selbst festlegen. Dies änderte sich mit dem Gesundheitsfonds. Seit 2009 gilt auch hier ein einheitlicher Beitragssatz für alle gesetzlichen Krankenkassen – und damit auch für die SBK.
Aber dies ändert sich nicht: Der hervorragende Service und die hohe Kundenfreundlichkeit der SBK bleiben so individuell, wie Sie es gewohnt sind - oder sich wünschen. 

Wenn Sie wissen möchten, wie Ihre Beiträge ab 2010 aussehen, können Sie dies hier ganz einfach dank unseres praktischen Beitragsrechners berechnen.
Unter dem Menüpunkt „Beitragssätze“ finden Sie Tabellen mit den Sätzen zur Pflegeversicherung, der Rentenversicherung und für besondere Personengruppen.

Auch wenn es hier um viele Zahlen und Informationen geht, verlieren wir den menschlichen Aspekt nie aus den Augen: Denn für uns stehen Sie immer im Mittelpunkt! Bei der SBK sind Sie einfach rundum gut versichert!

Weiterführende Informationen finden Sie unter:

 

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* Innerhalb Deutschlands; aus dem Ausland erreichen Sie uns telefonisch unter +49 180 2 725 725 zu den üblichen Telefongebühren.


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