Als Arbeitnehmer werden Ihre monatlichen Beiträge zur Sozialversicherung, das heißt Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung aus Ihrem Bruttogehalt berechnet. Die Beiträge für die Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung waren schon immer vom Gesetzgeber einheitlich festgelegt. Die Beitragssätze für die Krankenversicherung konnte bis Ende 2008 jede Krankenkasse selbst festlegen. Dies änderte sich mit dem Gesundheitsfonds. Seit 2009 gilt auch hier ein einheitlicher Beitragssatz für alle gesetzlichen Krankenkassen – und damit auch für die SBK.
Falls Krankenkassen mit den damit zur Verfügung stehenden Mitteln nicht auskommen, sind sie verpflichtet, einen Zusatzbeitrag zu erheben. Diesen muss der Versicherte alleine tragen. Die Arbeit- geber werden an diesem Zusatzbeitrag nicht beteiligt.
Die SBK wird 2010 keinen Zusatzbeitrag erheben.
Und noch etwas bleibt konstant: Der hervorragende Service und die hohe Kundenfreundlichkeit der SBK bleiben so individuell, wie Sie es gewohnt sind - oder sich wünschen.
Wenn Sie wissen möchten, wie Ihre Beiträge 2010 aussehen, können Sie dies hier ganz einfach dank unseres praktischen Beitragsrechners berechnen.
Unter dem Menüpunkt „Beitragssätze“ finden Sie Tabellen mit den Sätzen zur Pflegeversicherung, der Rentenversicherung und für besondere Personengruppen.
Auch wenn es hier um viele Zahlen und Informationen geht, verlieren wir den menschlichen Aspekt nie aus den Augen: Denn für uns stehen Sie immer im Mittelpunkt! Bei der SBK sind Sie einfach rundum gut versichert!