Ihre Einnahmen werden insgesamt höchstens bis zu der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze des jeweiligen Versicherungszweiges angerechnet. Dieser Wert ändert sich in der Regel zum 01.01. eines Jahres und beträgt im Jahr 2010 laut folgender Tabelle:
Nach der zugrunde liegenden Rechenformel wird die Beitragsbemessungsgrenze in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Jahr 2011 erstmals seit 1949 sinken.
Denn diese Grenze orientiert sich jeweils an der Entwicklung der Löhne und Gehälter im vorletzten Jahr. Die derzeitige Grenze von 3.750 € würde demnach 2011 bei voraussichtlich 3.712,50 € im Monat (44.550 € jährlich) liegen.
Für die Betroffenen, Arbeitnehmer mit einem Arbeitsentgelt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze, würde dies bei einem Arbeitnehmeranteil von 7,9% eine Entlastung von immerhin 35,52 € pro Jahr bedeuten. Die Unternehmen müssten 2011 für jeden dieser Besserverdienender 31,44 € weniger als Beitragszuschuss zahlen.