Auf dieser Seite erfahren Sie die Antworten auf häufige Fragen zu den Leistungen der SBK und wie Sie Mitglied bei der SBK werden können.
Welche Leistungen bietet die SBK?
Bietet die SBK auch Versicherungsschutz im Ausland?
Erhebt die SBK einen Zusatzbeitrag?
Wer kann sich bei der SBK versichern?
Kann ich meine Familienangehörigen kostenlos bei der SBK mitversichern?
Obwohl der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen – und damit auch der SBK – weitgehend gesetzlich vorgegeben ist, bietet die SBK viele Mehrleistungen wie Naturheilverfahren, Wahltarife, Zusatzversicherungen und vor allem eine kompetente, individuelle und persönliche Beratung.
Einen Überblick über die Top-Leistungen erhalten Sie auf der Seite SBK Top-Leistungen.
Ein Versicherungsschutz außerhalb Deutschlands besteht in den Ländern der Europäischen Union sowie in jenen Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat. Rechnungen von Ärzten und Krankenhäusern oder andere medizinische Leistungen aus Ländern, mit denen kein Abkommen besteht, werden nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Für einen größtmöglichen Schutz bei Auslandsreisen empfehlen wir deshalb den Abschluss einer privaten Reisekrankenversicherung.
Mehr zum Thema Auslandskrankenschutz: Auslandsreisekrankenversicherung.
Die SBK erhebt bis zum Jahr 2015 keinen Zusatzbeitrag. Basis dafür ist die solide Finanzpolitik der SBK, für die sie sogar ausgezeichnet wurde.
Weitere Informationen zu unseren zahlreichen Auszeichnungen finden Sie auf der Seite Auszeichnungen.
Die SBK ist eine bundesweite gesetzliche Krankenkasse und auch für Versicherte geöffnet, die nicht bei Siemens tätig sind. Wenn Sie Arbeitnehmer oder selbstständig und Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, können Sie zur SBK wechseln. Selbstverständlich können sich auch Berufsanfänger mit Beginn ihrer Ausbildung, Studenten und Rentner bei der SBK versichern.
Welche Vorteile die SBK bietet, erfahren Sie auf der Seite Weil wir die beste Wahl sind.
Sie können Ihre Kinder und Ihren nicht berufstätigen Ehepartner beitragsfrei bei der SBK mitversichern, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.
Informationen dazu erhalten Sie auf der Seite Familienversicherung.
Zunächst sollten Sie Ihre bisherige Krankenkasse unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist von zwei Monaten kündigen. Dann geben Sie Ihre Beitrittserklärung bei der SBK ab. Sie können dazu online eine Beitrittserklärung ausfüllen und uns diese mit einem Klick zusenden. Oder Sie füllen die Beitrittserklärung als PDF-Dokument ganz bequem am PC aus, drucken sie aus und senden sie unterschrieben an uns per Post zurück. Selbstverständlich können Sie die Beitrittserklärung auch per Hand ausfüllen. Die Kündigungsbestätigung Ihrer bisherigen Krankenkasse senden Sie uns dann zu.
Weitere Informationen sowie ein Onlineformular zur Mitgliedschaft erhalten Sie auf der Seite Mitglied werden.
Fragen zum Kassenwechsel, zu Ihrem Versicherungsschutz und zum Leistungsangebot bei der SBK beantworten Ihnen gerne unsere Mitarbeiter.
Alle Kontaktmöglichkeiten auf einen Blick sehen Sie auf der Seite Kontakt.