
Kieferorthopädische VersorgungDie SBK übernimmt eine kieferorthopädische Behandlung in medizinisch begründeten Fällen grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Dies kann eine Kiefer- oder Zahnfehlstellung sein, die den Patienten beim Kauen, Beißen, Sprechen oder Atmen beeinträchtigt oder zu beeinträchtigen droht. Eine kieferorthopädische Behandlung erstreckt sich in den meisten Fällen über einen Zeitraum von Jahren. Sie können mithelfen, um der Behandlung zum Erfolg zu verhelfen. Ihr Kind sollten Sie bestärken, sich an Behandlung und Behandlungszeiten zu halten. Eine erfolgreich abgeschlossene Behandlung finanziert die SBK zu 100 %. Zunächst übernehmen wir 80 % der Kosten. Nach erfolgreichen Abschluss der Gesamtbehandlung erhalten Sie den von Ihnen geleisteten Anteil von der SBK zurück. Bei kieferorthopädischer Behandlung von zwei oder mehr versicherten Kindern unter 18, die noch bei Ihnen zu Hause leben, senkt sich die Zuzahlung auf 10 %. Nach dem vollendeten 18. Lebensjahr können wir eine Behandlung nur unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen. |
|