Gleiches Recht für alle.

Im Jahr 2001 fällt der Kündigungsstichtag (30.9.) für Pflichtversicherte. Der Krankenkassenwechsel wird neu geregelt.

Hier die aktuellen Bestimmungen: 

  • Ab 2002 gilt für alle Versicherten eine einheitliche Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende. Bei einer Kündigung zum 31. Januar wäre der erste Wechseltermin also der 1. April. 
  • Nach dem Wechsel müssen Sie mindestens 18 Monate in der neu gewählten Krankenkasse bleiben. 
  • Das Sonderkündigungsrecht bei Beitragssatzerhöhungen bleibt erhalten. Danach können Sie im Falle einer Beitragssatzerhöhung auch vor Ablauf der 18 Monate Kündigungsfrist wechseln.

 

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