Im Jahr 2001 fällt der Kündigungsstichtag (30.9.) für Pflichtversicherte. Der Krankenkassenwechsel wird neu geregelt.
Hier die aktuellen Bestimmungen:
- Ab 2002 gilt für alle Versicherten eine einheitliche Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende. Bei einer Kündigung zum 31. Januar wäre der erste Wechseltermin also der 1. April.
- Nach dem Wechsel müssen Sie mindestens 18 Monate in der neu gewählten Krankenkasse bleiben.
- Das Sonderkündigungsrecht bei Beitragssatzerhöhungen bleibt erhalten. Danach können Sie im Falle einer Beitragssatzerhöhung auch vor Ablauf der 18 Monate Kündigungsfrist wechseln.