Hier Ihr Weg zur SBK. Um schnellstmöglich Mitglied bei der SBK zu werden, nützen Sie die Möglichkeit der Online-Beitrittserklärung. Natürlich können Sie die Beitrittserklärung auch als PDF herunterladen, handschriftlich ausfüllen und mit der Post schicken.
| Checkliste: |
| Formlose schriftliche Kündigung bei der bisherigen Krankenkasse mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Ende des Kalendermonats (sowohl für versicherungspflichtige als auch für freiwillige Mitglieder). |
Fristgerechte Kündigung bei der bisherigen Krankenkasse- z.B.: Kündigung am 15. Februar 2008
- Ende der Mitgliedschaft am 30. April 2008
- Beginn der SBK-Mitgliedschaft 01. Mai 2008
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SonderkündigungsrechtAußerordentliche Kündigung bei der bisherigen Krankenkasse
Erhöht eine Krankenkasse ihren Beitragssatz, gilt die Bindungsfrist von 18 Monaten nicht. D.h. auch Mitglieder, die noch keine 18 Monate bei Ihrer bisherigen Krankenkasse versichert waren, können mit einer zweimonatigen Kündigungsfrist wechseln.
Die Kündigung muss innerhalb von zwei Monaten nach dem die Beitragssatzerhöhung in Kraft getreten ist, bei der bisherigen Krankenkasse eingegangen sein.
Beispiel Beitragserhöhung der bisherigen Kasse zum 1. Januar 2008.Die Kündigung muss bis spätestens zum 29. Februar 2008 eingegangen sein.
- Variante:1
Kündigung im Januar 2008 Ende der Mitgliedschaft am 31. März 2008 Beginn der SBK Mitgliedschaft am 01. April 2008
- Variante:2
Kündigung im Februar 2008 Ende der Mitgliedschaft am 30. April 2008 Beginn der SBK Mitgliedschaft am 01. Mai 2008
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| Beitrittserklärung bei der SBK abgeben. |
| Kündigungsbestätigung der bisherigen Krankenkasse bei der SBK abgeben, damit die Mitgliedschaft bei der SBK beginnen kann. |
| Ihren Arbeitgeber verständigen selbstverständlich wir direkt für Sie. |
Haben Sie noch Fragen? Rufen Sie Ihre Geschäftsstelle an, nutzen Sie unsere Service-Hotline unter 01 80/2 21 23 25 (0,06¤ je Anruf aus dem Festnetz der deutschen Telekom) oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir sind jederzeit gerne für Sie da.