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Schwangerschaftsvorsorge

Für ein rund um sicheres Gefühl

Mit der Schwangerschaft beginnt eine aufregende Zeit für Sie. Ärztinnen und Ärzte sowie Hebammen begleiten und beraten Sie während Ihrer gesamten Schwangerschaft, bei der Geburt und auch darüber hinaus. Diese umfassende medizinische Betreuung stellt sicher, dass es Ihnen und Ihrem Kind gut geht.

  • Untersuchungen im Überblick
  • Tests für Sie und Ihr Baby
  • Häufige Fragen
  • Eine schwangere Frau berührt ihren Bauch und betrachtet sich im Spiegel.

    Schwangerschaftsvorsorge – Ihre Vorteile

  • Die SBK übernimmt die Kosten für Ihre gesetzliche Schwangerschaftsvorsorge.
  • Für Ihre Geburtsvorbereitungskurse bei einer zugelassenen Hebamme übernehmen wir die Kosten.
  • Profitieren Sie mit dem SBK Familien-Plus von vielen attraktiven Zusatzleistungen im Gesamtwert von bis zu 460 €.
  • Das SBK Gesundheitstelefon Familie ist rund um die Uhr für Sie da.
  • Alternativ können Sie sich mit der Keleya-App via Hebammen-Onlineberatung auch digital in der Schwangerschaft begleiten lassen.
  • Sie wollen zur SBK wechseln?Jetzt kostenlosen Beratungstermin vereinbaren

    Wichtige Untersuchungen für Sie und Ihr Baby

    Eine regelmäßige Vorsorge gibt Ihnen das sichere Gefühl, dass es Ihnen und Ihrem Baby gut geht. Die SBK übernimmt die Kosten für folgende Untersuchungen:


    Erstuntersuchung (5. bis 8. SSW)

    Schon früh in der Schwangerschaft findet Ihre erste Vorsorgeuntersuchung statt. Dabei wird sich Ihre Ärztin oder Ihr Arzt ausführlich Zeit für Sie nehmen und sich nach Ihrem allgemeinen Wohlbefinden, Ihrem Impfstatus und familiären Vorerkrankungen erkundigen. Zudem berät Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Sie zu Ernährung, Arbeit, Sport und Reisen, die Einnahme von Medikamenten, dem Verzehr von Genussmitteln und der Krebsfrüherkennung während Ihrer Schwangerschaft. Das erwartet Sie bei der Erstuntersuchung:

  • Gewichtsbestimmung
  • Blutdruckmessung
  • Urintest auf Eiweiß, Glukose und Bakterien
  • Bluttests (Bestimmung des Hämoglobinwerts, der Blutgruppe und des Rhesus-Faktors sowie Antikörper-Suchtest und Test auf Röteln- und Hepatitis-Antikörper)
  • Allgemeine gynäkologische Untersuchung, Abtasten der Gebärmutter und des Muttermundes
  • Durchführung eines Tests auf Chlamydien und Lues
  • Ggf. Durchführung eines HIV-Tests 
     
  • Folgeuntersuchungen

    Ihre Frauenarztpraxis oder Ihre Hebamme hat während Ihrer ganzen Schwangerschaft immer die Gesundheit von Ihnen und Ihrem Baby im Blick. Weitere Vorsorgeuntersuchungen finden zunächst alle vier Wochen, in den letzten zwei Schwangerschaftsmonaten sogar alle zwei Wochen statt.

    Ultraschalluntersuchungen (ab der 9. SSW)

    Zur gesetzlichen Schwangerschaftsvorsorge gehören drei Basis-Ultraschalluntersuchungen, die Sicherheit geben und zeigen, wie sich Ihr Baby Schritt für Schritt entwickelt.

    Beim ersten Basis-Ultraschall wird die bestehende Schwangerschaft bestätigt. Dabei prüft die Ärztin oder der Arzt, ob sich die befruchtete Eizelle in der Gebärmutter eingenistet und zu einem Embryo beziehungsweise – ab der 10. SSW – zu einem Fötus entwickelt hat. Außerdem werden Körperlänge oder Kopfdurchmesser gemessen, um den voraussichtlichen Geburtstermin zu berechnen. Auch der Herzschlag des Babys wird kontrolliert.

    Sie können zwischen zwei Alternativen wählen: einem Basisultraschall und einem erweiterten Ultraschall. Beim Basisultraschall werden die Maße von Kopf, Bauch und Oberschenkelknochen des Babys erfasst. Zusätzlich überprüft die Ärztin oder der Arzt die Lage der Plazenta (Mutterkuchen). Der erweiterte Ultraschall ermöglicht eine noch genauere Beurteilung. Untersucht werden unter anderem Kopfform, Gehirnkammern, Kleinhirn, Hals und Wirbelsäule, Brustkorb, Herzrhythmus sowie Bauchwand – ebenso wie Harnblase und Magen des Kindes.

    Wichtig zu wissen: Wie der Basisultraschall ist auch der erweiterte Ultraschall eine gesetzliche Leistung, die Sie ganz einfach mit Ihrer SBK Gesundheitskarte in Anspruch nehmen können. Lassen Sie sich am besten von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt beraten, ob die Untersuchung in Ihrem Fall sinnvoll ist. Klären Sie außerdem, ob der erweiterte Ultraschall direkt in der Praxis durchgeführt werden kann. Falls nicht, können Sie sich einfach an eine Praxis mit entsprechender Qualifikation überweisen lassen.

    Beim letzten Ultraschall werden das Wachstum und die Entwicklung des Babys nochmals überprüft. Die Ärztin oder der Arzt misst Kopf, Bauch und Oberschenkelknochen, um Größe und Gewicht einzuschätzen. Zudem wird kontrolliert, in welcher Lage sich das Kind befindet und ob Plazenta sowie Fruchtwassermenge unauffällig sind. Auch die Versorgung durch Blutfluss und Nährstoffe wird beurteilt.

    Werden bei den drei Basis-Ultraschalluntersuchungen Auffälligkeiten festgestellt oder zeigen sich Risiken, kann dies durch weiterführende Untersuchungen abgeklärt werden. Welche zusätzlichen Untersuchungen in Ihrem Fall sinnvoll sind, bespricht Ihre Ärztin oder Ihr Arzt mit Ihnen.

    Cardiotokografie (CTG) (ab der 26. SSW)

    Insbesondere im letzten Drittel der Schwangerschaft kann ein Wehenschreiber, auch Cardiotokografie/CTG genannt, eingesetzt werden. Dabei werden die Herztöne Ihres ungeborenen Kindes aufgezeichnet. Gleichzeitig misst das CTG Ihre Wehentätigkeit. Ihre Frauenärztin oder Ihr Frauenarzt erfährt so, ob es Ihrem Baby gut geht und ob es ausreichend mit Sauerstoff versorgt wird. Das CTG wird mittlerweile nur noch eingesetzt, wenn es medizinisch wichtig ist. Ein Grund kann zum Beispiel ein erhöhtes Risiko für eine Frühgeburt sein.

    Wichtige Tests für Sie und Ihr Baby

    Diese Tests in der Schwangerschaft geben Ihnen die Sicherheit, dass es Ihnen und Ihrem Kind gut geht. Wenn Sie dazu Fragen haben, lassen Sie sich in aller Ruhe von Ihrer Frauenarztpraxis beraten. Die SBK übernimmt die Kosten für folgende Tests:

  • HIV-Test (5. bis 8. SSW)
    Die Untersuchung auf HIV (AIDS) wird allen Schwangeren empfohlen. Im Mutterpass wird nicht das Testergebnis eingetragen, sondern lediglich, dass der Test durchgeführt wurde.
  • Test auf Chlamydien (5. bis 8. SSW)
    Chlamydien sind Krankheitserreger, die im Gebärmutterhals vorkommen und unter anderem zu Augen- und Lungenentzündungen beim Neugeborenen führen können. Ist Ihr Test positiv, können Sie mit einem Antibiotikum behandelt werden.
  • Hämoglobingehalt (Hb-Wert) (5. bis 8. SSW)
    Der Test gibt Aufschluss über einen möglichen Eisenmangel. Als Schwangere brauchen Sie mehr Eisen, um rote Blutkörperchen zu bilden. Ist der Wert zu niedrig, kann Ihre Frauenarztpraxis Sie medizinisch unterstützen.
  • Test auf Syphiliserreger (Lues-Such-Reaktion) (5. bis 8. SSW)
    Eine Infektion mit Lues (Syphilis) ist selten. Bleiben Erreger unerkannt, kann es jedoch die Gesundheit Ihres Kindes vor und nach der Geburt schwer beeinträchtigen. Daher wird untersucht, ob Hinweise auf diese Infektion vorliegen. Eine Infektion lässt sich mit Antibiotika behandeln. Das Testergebnis wird nicht im Mutterpass festgehalten.
  • Toxoplasmose-Test (5. bis 8. SSW)
    Toxoplasmose wird durch den Parasiten Toxoplasma gondii übertragen. Katzen scheiden den Erreger mit dem Kot aus. Außer in Katzentoiletten findet er sich in Gartenerde, rohem Fleisch und ungewaschenem Obst und Gemüse. Die Infektion ist für gesunde Menschen harmlos. Anders ist es, wenn die Erstinfektion mit dem Toxoplasmose-Erreger während der Schwangerschaft stattfindet. Dann besteht eine ernstzunehmende Gefahr für Mutter und Kind. Aus diesem Grund übernehmen wir die Kosten, wenn Ihre Frauenarztpraxis eine Ansteckung vermutet.

    Im Rahmen des SBK Familien-Plus können Sie den Toxoplasmose-Test auch ohne Infektionsverdacht in Anspruch nehmen.
  • Vorgeburtliche Rhesusfaktorbestimmung (ab der 12. SSW)
    Unter bestimmten Bedingungen kann eine Schwangere Abwehrstoffe gegen das Blut ihres ungeborenen Babys entwickeln. Das ist der Fall, wenn die werdende Mutter rhesus-negativ ist und ihr Baby rhesus-positiv. Rhesus-negativ bedeutet, dass der Mutter eine bestimmte Eigenschaft bei den roten Blutkörperchen fehlt. Dieser Test untersucht, ob Ihr Baby rhesus-positiv ist. Denn dann können Sie Medikamente erhalten – und Ihr Baby so schützen.
  • Test auf Schwangerschaftsdiabetes (24. bis 28. SSW)
    Der Blutzuckertest ist eine wichtige Vorsorgeuntersuchung für Sie und Ihr ungeborenes Kind. Von einem Schwangerschaftsdiabetes spricht man, wenn der Blutzucker während der Schwangerschaft bestimmte Werte übersteigt. Damit erhöht sich auch das Risiko für einige seltene Geburtskomplikationen.
  • Die SBK ist für Sie da

    Haben Sie weitere Fragen zu den Leistungen der SBK in dieser spannenden Lebensphase? Wir sind für Sie da. Vereinbaren Sie einfach einen Rückruftermin.

    Ein Mann hat ein Neugeborenes auf sich liegen und er und eine Frau geben ihm ein Kuss auf den Kopf.

    SBK Familien-Plus

    Mit unserem exklusiven SBK Familien-Plus profitieren Sie von zusätzlichen Leistungen und Boni während der Schwangerschaft und nach der Geburt. Insgesamt können Sie sich über bis zu 460 € extra freuen.

    Mehr erfahren

    Häufige Fragen zur Schwangerschaftsvorsorge

    Der sogenannte nicht-invasive Pränatal-Test (NIPT) ist ein Bluttest, mit dem sich das kindliche Erbgut auf die Trisomien 13, 18 und 21 untersuchen lässt. Es handelt sich dabei nicht um eine routinemäßige Vorsorgeuntersuchung. Es ist eine Leistung, die nach ärztlicher Beratung und bei bestimmten Indikationen in Anspruch genommen werden kann. Wir übernehmen die Kosten für diesen Test,

  • wenn ein begründeter Verdacht auf die Trisomien 13, 18 oder 21 besteht, die aus anderen Untersuchungen hervorgehen, und
  • wenn Sie als Schwangere mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt entschieden haben, dass der Test für Sie persönlich sinnvoll ist.
  • Im Rahmen einer Schwangerschaftsvorsorge gibt es einige zusätzliche Untersuchungen. Diese bezahlen Sie jedoch privat. Lassen Sie sich deshalb ausführlich von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt beraten, ob diese Leistungen für Sie sinnvoll sind.

    Eine Entscheidungsunterstützung für Sie bietet der IGEL-Monitor. Hier finden Sie ausführliche Informationen rund um die individuellen Gesundheitsleistungen und ihre Vor- und Nachteile.

    Sollten Sie sich für zusätzliche Untersuchungen entscheiden, ist das SBK Familien-Plus für Sie interessant. Damit erhalten Sie attraktive Mehrleistungen rund um Ihre Schwangerschaft im Wert von bis zu 460 €.

    Sie können sowohl bei Ihrer Frauenarztpraxis als auch bei einer freiberuflichen Hebamme die Vorsorge vornehmen lassen. Auch eine Behandlung im Wechsel ist möglich. Eine Ausnahme sind die Ultraschalluntersuchungen. Diese dürfen nur von einer Frauenärztin oder einem Frauenarzt vorgenommen werden.

    Sie können Ihre Frauenarztpraxis während der Schwangerschaft wechseln. Allerdings ist das nur zu Beginn des neuen Quartals möglich. Denn Ihre bisherige Praxis hat für die Betreuung Ihrer Schwangerschaft bereits eine Pauschale für das gesamte Quartal abgerechnet.

    Sollten Sie während des Quartals wechseln, erhalten Sie daher von der neuen Praxis eine Privatrechnung.

    Legen Sie in der neuen Praxis Ihren Mutterpass vor. Dann weiß Ihre Ärztin oder Ihr Arzt gleich über den bisherigen Verlauf Ihrer Schwangerschaft Bescheid. Außerdem kann die neue Arztpraxis feststellen, ob die Betreuungspauschale schon abgerechnet wurde.

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