Mit der Familienversicherung der SBK sind Ihre Angehörigen in der Krankenversicherung und in der Pflegeversicherung beitragsfrei mitversichert.
Wir versichern Ihre Familienangehörigen
Grundsätzlich können diese Angehörigen eines SBK-Kunden familienversichert werden:
Um die Voraussetzungen der Familienversicherung zu erfüllen, müssen sich die Familienangehörigen gewöhnlich in Deutschland aufhalten und dürfen
Zum Gesamteinkommen zählen unter anderem Einnahmen aus
Werbungskosten, Abschreibungen, Sparerfreibeträge und Beträge für Kindererziehungszeiten bei Renten zählen nicht dazu.
Diese Altersgrenzen gilt es bei der Familienversicherung zu beachten
Kinder sind grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres familienversichert. Sie können darüber hinaus versichert bleiben und zwar bis
Bei Kindern, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht für den eigenen Lebensunterhalt sorgen können, besteht die Familienversicherung ohne Altersgrenze. Dabei ist entscheidend, dass die Behinderung während der Familienversicherung eingetreten und von nicht absehbarer Dauer ist.
Wichtige Hinweise
Die SBK benötigt alle Änderungen, die sich auf die Familienversicherung auswirken können. Das ist beispielsweise der Fall, wenn ein Angehöriger sich erstmals selbst versichert, sich der Familienstand oder das Einkommen ändert.
Unabhängig davon sind wir gesetzlich verpflichtet, regelmäßig zu überprüfen, ob die Familien-versicherung weiterhin bestehen bleiben kann. Daher haben Sie bitte Verständnis dafür, wenn Sie von uns postalisch Fragebögen zum Ausfüllen bekommen.
Ende der Familienversicherung - und was nun?
Sind die genannten Voraussetzungen nicht mehr erfüllt, endet die Familienversicherung. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich nach dem Ende der Familienversicherung freiwillig weiterversichern. Sprechen Sie einfach Ihren persönlichen Kundenbetreuer an, sicherlich lässt sich eine individuelle Lösung finden.
Noch Fragen?
Ihr persönlicher Kundenberater berät Sie gern.