Individuell versichert.

In der Familienversicherung.


Mit der Familienversicherung der SBK sind Ihre Angehörigen in der Krankenversicherung und in der Pflegeversicherung beitragsfrei mitversichert.

Wir versichern Ihre Familienangehörigen
Grundsätzlich können diese Angehörigen eines SBK-Kunden familienversichert werden:

  • Ehegatten oder Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz und Kinder
  • Stiefkinder und Enkel, für deren Lebensunterhalt überwiegend das Mitglied sorgt
  • Pflegekinder, wenn das Mitglied diese nicht beruflich pflegt


Um die Voraussetzungen der Familienversicherung zu erfüllen, müssen sich die Familienangehörigen gewöhnlich in Deutschland aufhalten und dürfen

  • nicht selbst Mitglied einer Kranken- und Pflegekasse sein
  • mit Ausnahme von geringfügigen Beschäftigungen nicht von der Versicherungspflicht befreit sein (z.B. Beamte)
  • nicht hauptberuflich selbstständig tätig sein
  • kein regelmäßiges Gesamteinkommen haben, das 365 Euro monatlich überschreitet. Für geringfügig Beschäftigte beträgt die Grenze 400 Euro.

 
Zum Gesamteinkommen zählen unter anderem Einnahmen aus

  • einer Beschäftigung, inklusive der zu erwartenden Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld,
  • einer selbstständigen Tätigkeit,
  • Vermietung und Verpachtung,
  • Kapitalvermögen,
  • Renten (auch Hinterbliebenenrenten) und
  • steuerpflichtigen Unterhaltszahlungen.

Werbungskosten, Abschreibungen, Sparerfreibeträge und Beträge für Kindererziehungszeiten bei Renten zählen nicht dazu.

Diese Altersgrenzen gilt es bei der Familienversicherung zu beachten
Kinder sind grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres familienversichert. Sie können darüber hinaus versichert bleiben und zwar bis

  • zum 23. Lebensjahr, wenn sie nicht beschäftigt oder selbstständig tätig sind,
  • zum 25. Lebensjahr, wenn sie sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden, ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr im Sinne des Jugendfreiwilligendienstegesetzes absolvieren oder einen Jugendfreiwilligendienst im Ausland leisten,
  • über das 25. Lebensjahr hinaus, wenn die Ausbildung durch Grundwehr- oder Zivildienst unterbrochen oder verzögert wird. In diesem Fall verlängert sich die Familienversicherung um den Zeitraum der gesetzlichen Dienstpflicht. Das gilt auch für gesetzliche Dienste, die die Wehrpflicht ersetzen, wie zum Beispiel der Entwicklungsdienst.
     

Bei Kindern, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht für den eigenen Lebensunterhalt sorgen können, besteht die Familienversicherung ohne Altersgrenze. Dabei ist entscheidend, dass die Behinderung während der Familienversicherung eingetreten und von nicht absehbarer Dauer ist.

Wichtige Hinweise
Die SBK benötigt alle Änderungen, die sich auf die Familienversicherung auswirken können. Das ist beispielsweise der Fall, wenn ein Angehöriger sich erstmals selbst versichert, sich der Familienstand oder das Einkommen ändert.

Unabhängig davon sind wir gesetzlich verpflichtet, regelmäßig zu überprüfen, ob die Familien-versicherung weiterhin bestehen bleiben kann. Daher haben Sie bitte Verständnis dafür, wenn Sie von uns postalisch Fragebögen zum Ausfüllen bekommen.

Ende der Familienversicherung - und was nun?
Sind die genannten Voraussetzungen nicht mehr erfüllt, endet die Familienversicherung. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich nach dem Ende der Familienversicherung freiwillig weiterversichern. Sprechen Sie einfach Ihren persönlichen Kundenbetreuer an, sicherlich lässt sich eine individuelle Lösung finden.

Noch Fragen?
Ihr persönlicher Kundenberater berät Sie gern.

 

Weiterführende Informationen finden Sie unter: 

 

 

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