Im Ruhestand.
Bei der SBK gut aufgehoben.


Als Rentner haben Sie jede Menge Zeit, Ihren verdienten Ruhestand zu genießen und aktiv zu gestalten – mit der SBK sind Sie dazu bestens krankenversichert.

Erfüllen Sie die beiden Voraussetzungen?

 

  • Sie erhalten eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung (z. B. Altersrente, Hinterbliebenenrente oder Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit). Dies gilt nicht falls Sie ausschließlich eine Pension als ehemalige/r Beamtin/Beamter oder nur eine "private Rente" bekommen.

und

  • Sie waren in der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens zu mindestens 90 % gesetzlich krankenversichert. Die Art der Versicherung, z. B. Pflichtversicherung, freiwillige Versicherung, Familienversicherung spielt dabei keine Rolle - wichtig ist nur, dass Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert waren.

 

Sie erfüllen diese Voraussetzungen nicht?

Dann sprechen Sie uns doch einfach auf eine freiwillige Versicherung an.

 

Ihre SBK Vorteile

 

 

Ihr SBK Beitrag
Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung errechnen sich nach Ihren individuellen Einkommensverhältnissen. Dabei werden folgende Einnahmearten berücksichtigt:

  • Gesetzliche Rente
  • Versorgungsbezüge Ihres früheren Arbeitgebers und 
  • Einnahmen aus einer selbstständigen Tätigkeit


Insgesamt werden aber höchstens aus dem Betrag der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze Beiträge berechnet. Im Jahr 2010 liegt diese Grenze bei monatlich 3.750,00 €.

 

Gesetzliche Renten, Versorgungsbezüge und
Einnahmen einer selbstständigen Tätigkeit

Beitragssatz zur Krankenversicherung: (1) (2)

14,9 %
Beitragssatz zur Pflegeversicherung: (3)1,95 %
(1) Bei gesetzlichen Renten beteiligt sich der Rentenversicherungsträger mit 7%.
(2) Beiträge aus Versorgungsbezügen, Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit tragen Sie allein.
(3) Kinderlose, die nach dem 31.12.1939 geboren sind und das 23. Lebensjahr vollendet haben,
zahlen einen zusätzlichen Beitrag zur Pflegeversicherung in Höhe von 0,25 %. Der Rentenversicherungsträger beteiligt sich an den Beiträgen zur Pflegeversicherung nicht.


Die Beitragszahlung
Für die gesetzliche Rente berechnet der Rentenversicherungsträger den monatlichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag selbst und führt ihn direkt an uns ab. Die Zahlstelle Ihrer Firmenpension berechnet die Beiträge in der Regel ebenfalls selbst und überweist diese direkt an uns. Bei kleineren Stellen ist es möglich, dass Ihnen die volle Firmenpension ausgezahlt wird und Sie die Beiträge selbst an die SBK zahlen.
In diesem Fall empfehlen wir Ihnen, uns eine Einzugsermächtigung zu geben. Falls Sie auch aus Einnahmen einer selbständigen Tätigkeit Beiträge zahlen, können Sie diese an uns überweisen oder von uns abbuchen lassen.

 

Ihr Wechsel zur SBK
Sie waren bisher z. B. über Ihren Ehepartner kostenlos familienversichert? Dann füllen Sie am besten noch heute eine Online-Beitrittserklärung der SBK aus und schicken diese an uns zurück. Bitte treten Sie erst bei und stellen Sie dann Ihren Rentenantrag – Sie warten sonst bis zu 18 Monate bevor Sie von Ihrer aktuellen Kasse wechseln. Sind Sie bereits selbst versichert (zum Beispiel als Arbeitnehmer oder Bezieher von Arbeitslosengeld), kündigen Sie bitte Ihrer bisherigen Kasse schriftlich. Schicken Sie Ihre Kündigungsbestätigung einfach zusammen mit einer Beitrittserklärung der SBK an Ihre nächstgelegene Geschäftsstelle. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende. Falls Sie zum Beispiel Ihre bisherige Kasse schriftlich am 09.06.2010 kündigen, können Sie ab 01.09.2010 zur SBK wechseln.

 

Online-Beitrittserklärung
Geschäftstellensuche


Weiterführende Informationen finden Sie unter:

 

SBK Kundentelefon

  0800 0 725 725 725 0*
* gebührenfrei innerhalb Deutschlands

  Rückrufservice

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Lob & Tadel Telefon

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* gebührenfrei innerhalb Deutschlands

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