Gut ausgebildet.
Bestens versichert.


Mit Ihrer Ausbildung beginnt ein spannender Lebensabschnitt, in dem viel Neues auf Sie zukommt. Auch Ihre Krankenversicherung ändert sich: Sie sind selbst versichert und erhalten eine neue Krankenversichertenkarte. Gut zu wissen, dass Sie sich dabei auf die SBK als zuverlässigen Partner verlassen können.

Ihr Eintritt in die SBK
Waren Sie bis zum Beginn Ihrer Berufsausbildung bei Ihren Eltern kostenlos familienversichert, füllen Sie einfach eine Beitrittserklärung der SBK aus und schicken diese unterschrieben an uns zurück. Sollten Sie bereits selbst versichert sein (zum Beispiel als Empfänger einer Waisenrente), kündigen Sie einfach Ihre bisherige Kasse drei Monate vor Ausbildungsbeginn. Schicken Sie dann Ihre Kündigungsbestätigung zusammen mit einer Beitrittserklärung der SBK an Ihre nächstgelegene Geschäftsstelle. Noch Fragen? Rufen Sie uns an oder mailen Sie uns. Wir beraten Sie gerne individuell.

Ferienjobber aufgepasst
Sie planen zwischen Schule und Ausbildung einen Ferienjob? Dann wechseln Sie bitte unbedingt vor Beginn des Ferienjobs zur SBK. Rufen Sie uns am besten rechtzeitig an und lassen Sie sich von uns beraten!

Ihre SBK-Vorteile

  • Der exzellente Gesundheitsservice garantiert Ihnen umfassenden Versicherungsschutz.
  • Sie erhalten bis zu 78 Wochen Krankengeld. Dies ergänzt die Entgeltfortzahlung Ihres Ausbildungsbetriebes (in der Regel maximal sechs Wochen).
  • Ihre persönliche Versicherungsnummer für Ihr künftiges Rentenkonto beantragt die SBK für Sie.
  • Dank unserer Schulzeitenbescheinigung sichern Sie sich Ihre Rentenzeiten. 
  • Eine übersichtliche Checkliste für Berufsstarter sagt Ihnen, worauf Sie noch achten müssen.
  • Die SBK kümmert sich gemeinsam mit Ihrem Ausbildungsbetrieb um die Anmeldungen zur Pflege-, Renten – und Arbeitslosenversicherung. Für Sie eine Sorge weniger.
  • Die SBK kümmert sich gemeinsam mit Ihrem Ausbildungsbetrieb um die Beiträge, die Sie zur Sozialversicherung bezahlen müssen. Eine weitere Entlastung.


Ihre SBK-Beiträge

Die Beiträge der Kranken- und Pflegeversicherung werden nach Ihrem Einkommen berechnet. Der Beitragsatz beträgt bundeseinheitlich für alle gesetzlichen Krankenkassen 14,9 %. Hiervon bezahlt Ihr Arbeitgeber 7,0 %. Der Beitragssatz der Pflegeversicherung beträgt bis zum Ende des Monats der Vollendung des 23. Lebensjahres 1,95 %. Danach erhöht sich der Beitragssatz für kinderlose Mitglieder um 0,25 Beitragssatzpunkte und liegt damit bei 2,2 %. Hiervon bezahlt Ihr Arbeitgeber jeweils 0,975 %.

 

Angenommen, Ihre monatliche Ausbildungsvergütung beträgt 600,00 €, dann zahlen Sie bei der SBK:

Krankenversicherung: 600,00 x 7,90 %
Pflegeversicherung:    600,00 x 0,975 %

= 47,40 €
=   5,85 €

Monatlich gesamt:

= 53,25 €*


* Ihr Ausbildungsbetrieb steuert für Ihre Kranken- und Pflegeversicherung zusätzlich einen Beitrag in Höhe von 47,85 Euro für Sie bei.


Die Beiträge werden direkt von Ihrem Ausbildungsbetrieb an die SBK überwiesen. Die zunächst an uns abgeführten Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung leitet die SBK unmittelbar an die zuständigen Versicherungsträger weiter.

 

SBK Kundentelefon

  0800 0 725 725 725 0*
* gebührenfrei innerhalb Deutschlands

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