Von nun an sind Sie für sich selbst verantwortlich. Es gibt keinen Arbeitgeber mehr, der Ihre Beiträge regelmäßig berechnet und überweist oder sich um Ihre Sozialversicherung kümmert.
Gut zu wissen, dass Sie sich auch als Selbstständiger bei der SBK freiwillig versichern können. Bitte informieren Sie uns über Ihren Start in die Selbstständigkeit, zum Beispiel ganz einfach über das Formular Versichertendaten ändern. Wir beraten und unterstützen Sie gerne.
Und Ihre Mitarbeiter? Gerne kümmern wir uns auch um den Versicherungsschutz Ihrer Mitarbeiter und unterstützen dabei auch Sie als Arbeitgeber tatkräftig. Unter „Arbeitgeber“ können Sie uns als Partner Ihres Betriebs kennen lernen. Profitieren Sie von dem Vorteil, alles unter einem Dach zu vereinen.
Ergänzen Sie Ihren Versicherungsschutz individuell durch die attraktiven Zusatzversicherungen und Tarife der SBK: Beispielsweise mit einen Wahltarif für Krankengeld, den Sie zum SBK-Versicherungsschutz hinzuwählen können. Rufen Sie einfach Ihren Kundenberater an, er berät Sie gerne.
Wußten Sie schon: Eine freiwillige Versicherung ist übrigens auch über die Arbeitslosenversicherung möglich.
Ihr Eintritt in die SBK
Sie möchten zur SBK wechseln? Dann kündigen Sie bitte einfach bei Ihrer bisherigen Krankenkasse. Nach einer Frist von zwei Monaten wechseln Sie zum nächsten Ersten eines Monats zu uns. Voraussetzung ist, dass Sie mindestens 18 Monate bei Ihrer bisherigen Krankenkasse versichert waren. Wenn Sie zum Beispiel Ihre bisherige Krankenkasse schriftlich am 10.06.2010 kündigen, können Sie schon ab 01.09.2010 zur SBK wechseln.
Ihre SBK Beiträge
Ihre SBK Beiträge als Selbstständiger sind abhängig von der Höhe Ihrer Einnahmen. Dazu gehört in erster Linie der Brutto-Gewinn Ihrer selbstständigen Tätigkeit. Die untere Grenze zur Beitragsberechnung liegt bei monatlich 1.916,25 €, die obere bei 3.750,– €. Haben Sie beispielsweise auch Zinseinnahmen, Mieteinnahmen oder sonstige Einkünfte, werden auch diese angerechnet; insgesamt aber immer nur bis zu der Beitragsbemessungsgrenze von 3.750,– €. Derzeit gilt für alle gesetzlichen Krankenkassen ein bundeseinheitlicher ermäßigter Beitragssatz in Höhe von 14,3 %. Die Beiträge werden von Ihnen selbst überwiesen.
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