Neben schulmedizinischen Methoden etablieren sich in Europa immer mehr alternative Heilmethoden. Bei der Akupunktur stimulieren feine Nadeln in bestimmten Punkten der Meridiane Ihre Lebensenergie - vor allem für chronisch schmerzkranke Patienten eine anerkannte und effiziente Behandlung. Als SBK-Kunde können Sie Akupunktur direkt über Ihre Krankenversichertenkarte bei Ihrem Arzt in Anspruch nehmen.
Für folgende Erkrankungen wird eine Akupunktur-Behandlung von uns erstattet:
Die SBK übernimmt die Kosten für zehn Akupunktur-Sitzungen je Krankheitsbild. In ärztlich begründeten Ausnahmefällen können bis zu fünf weitere Sitzungen durchgeführt werden. Eine erneute Kostenübernahme ist 12 Monate nach Abschluss der letzten Akupunktur-Behandlung möglich.
SBK-Kunden profitieren von exzellenten Ärzten
Die Behandlung ist bei allen zugelassenen Vertragsärzten möglich, die bestimmte qualitative Anforderungen erfüllen. Die SBK ist Ihnen gerne bei der Suche nach einem entsprechenden Arzt behilflich. Fragen Sie einfach vor Behandlungsbeginn in Ihrer SBK Geschäftsstelle nach. Kosten für Akupunktur-Behandlungen, die von Privatärzten oder Heilpraktikern durchgeführt werden, dürfen von den gesetzlichen Krankenkassen - und damit auch von der SBK - nicht übernommen werden.