
Bei der Akupunktur stimulieren feine Nadeln in bestimmten Punkten der Meridiane Ihre Lebensenergie - vor allem für chronisch schmerzkranke Patienten eine anerkannte und effiziente Behandlung. Als SBK-Kunde können Sie Akupunktur direkt über Ihre Krankenversichertenkarte bei Ihrem Arzt in Anspruch nehmen.
Für folgende Erkrankungen wird eine Akupunktur-Behandlung von uns erstattet:
Wir übernehmen die Kosten für zehn Akupunktur-Sitzungen je Krankheitsbild, die innerhalb von sechs Wochen stattfinden müssen. In ärztlich begründeten Ausnahmefällen können 15 Sitzungen innerhalb von 14 Wochen durchgeführt werden. Eine erneute Kostenübernahme ist 12 Monate nach Abschluss der letzten Akupunktur-Behandlung möglich.
Die Behandlung ist bei allen zugelassenen Vertragsärzten möglich, die bestimmte qualitative Anforderungen erfüllen. Wir sind Ihnen gerne bei der Suche nach einem entsprechenden Arzt behilflich. Fragen Sie einfach vor Behandlungsbeginn in Ihrer SBK Geschäftsstelle nach. Kosten für Akupunktur-Behandlungen, die von Privatärzten oder Heilpraktikern durchgeführt werden, dürfen von den gesetzlichen Krankenkassen - und damit auch von uns - nicht übernommen werden.